Aufgrund der Corona-Pandemie ist das weltweite Reisen nur eingeschränkt möglich. Dennoch weist die Untere Naturschutzbehörde aufgrund der Sommerferien darauf hin, dass viele Tier- und Pflanzenarten, die in Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden, den geltenden Bestimmungen des Artenschutzes unterliegen. Darunter fallen zum Beispiel insbesondere Landschildkröten aus Griechenland, Sumpfschildkröten aus den Balkanländern, Spanien und Portugal, Mauer- und Ruineneidechsen aus Italien, Laubfrösche aus Frankreich und Österreich sowie Schlangen, Papageien und Orchideen aus Übersee.
Darüber hinaus gilt der Artenschutz auch für Tierpräparate sowie Teile und Erzeugnisse von Tieren und Pflanzen, wie z. B. Elfenbeinschnitzereien, Schlangen- oder Echsenlederwaren, Schildpatt oder Samen von geschützten Pflanzen.
Der international geltende Artenschutz hat das Ziel vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen und den Handel zu kontrollieren.
Besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten dürfen weder gehandelt noch exportiert oder nach Deutschland eingeführt werden, es sei denn, es liegen die für den Handel und die Einfuhr erforderlichen Dokumente vor. Diese Dokumente können nur die Behörden der Urlaubsländer ausstellen, nicht der Verkäufer oder Händler selbst!
Ohne die erforderlichen Dokumente begeht der einführende Urlauber eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. In Ausnahmefällen können Verstöße sogar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Auch das Aussetzen fremdländischer Arten - selbst im eigenen Garten - ist verboten. Denn Tiere, die in unseren Breiten ähnliche klimatische Bedingungen wie in ihren Heimatländern vorfinden (z. b. amerikanischer Ochsenfrosch, Rotwangen-Schmuckschildkröte) können durch starke Vermehrung den heimischen Arten zu Konkurrenten um Nahrung und Raum werden und so zu einer empfindlichen Beeinträchtigung der heimischen Fauna führen.
Aus all diesen Gründen wird dringend davon abgeraten, Tiere, Tierpräparate, Teile von Tieren und Pflanzen oder ganze Pflanzen als Urlaubsmitbringsel einzuführen. Auch von Mitleidskäufen wird dringend abgeraten. Dieses fördert den illegalen Handel nur noch weiter. Auskunft erteilt Ihnen die Untere Naturschutzbehörde unter 0201 88-59551 oder 0201 88-595552.
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