Bäume im Straßenraum unserer Stadt erfüllen wichtige ökologische Funktionen und verbessern unser Stadtklima. Von Bäumen können aber auch Gefahren ausgehen. In den folgenden Wochen müssen mit Stand heute (16.7.) noch 40 Risikobäume der Priorität 2 in acht Stadtbezirken gefällt werden.
Werden potenzielle Gefahren festgestellt, können Pflegearbeiten erforderlich werden. Diese dienen der Erhaltung eines langfristig sicheren Baumbestandes in Essen. In manchen Fällen können aber selbst Pflegemaßnahmen die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes nicht wiederherstellen. Solche Bäume werden als Risiko- oder Gefahrenbäume bezeichnet und müssen kurz- oder mittelfristig gefällt werden.
Zur Übersicht wurde eine Tabelle erstellt (siehe rechts), aus der die Baumart, der Standort, der Fällgrund und Infos zur Nachpflanzung hervorgehen.
Linde ist mit Brandkrustenpilz befallen
Eine Standort prägende Linde auf dem Gelände der Goetheschule in Bredeney, die der Priorität 1 angehört, musste kurzfristig gefällt werden. Ein externes Gutachten hatte bestätigt, dass der etwa 90 Jahre alte Baum von dem sogenannten Brandkrustenpilz befallen war. Der Brandkrustenpilz tritt im Schwerpunkt am Stamm und im Wurzelbereich auf und sorgt dafür, dass Holz in diesen Bereichen zersetzt und abgebaut wird. Dadurch verlor der Baum zunehmend an Standsicherheit, die zudem durch einen Riss im Stamm weiter reduziert wurde. Um eine Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger auszuschließen, musste die Linde kurzfristig gefällt werden. Eine Nachpflanzung wird vorgenommen.
Zu den Einstufungen der Risikobäume
Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt ebenfalls eine Information.
Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison von 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt. Die Liste dieser Bäume geht als Vorlage im Herbst eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme in die jeweiligen Bezirksvertretungen und sind im RatsInformationsSystem der Stadt Essen öffentlich einsehbar (ris.essen.de).
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