Die Stadt Essen hat den neuen Mietspiegel 2020 herausgegeben, er gilt ab dem 1. August und ist im Internet kostenlos abrufbar. In Aufbau und Struktur entspricht der Mietspiegel dem Vorgänger aus dem Jahr 2016, so dass sich Leser*innen leicht zurecht finden werden.
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und hat unterschiedliche Funktionen. Er spiegelt das ortsübliche Niveau der Mietpreise und gibt aufgrund seiner detaillierten Systematik Mietern und Vermietern die Möglichkeit, den Mietpreis anhand objektiver Kriterien einzuschätzen. Gleichzeitig stellt er die Obergrenze dar, bis zu der von Vermietern Mieterhöhungen gefordert werden können und setzt damit den Rahmen für Mietforderungen. Ein Mietspiegel trägt somit zu einem transparenten Mietwohnungsmarkt bei – gleichermaßen für Mieter*innen und Vermieter*innen.
Der aktuelle Mietspiegel zeigt im Mittel eine Steigerung des Mietpreisniveaus in Höhe von rund 10 Prozent im Zeitraum von vier Jahren und sechs Monaten auf.
Es wurden Eigentümer*innen von ca. 10.000 Mehrfamilienhäusern in Essen im Januar dieses Jahres angeschrieben, mit der Bitte sich an der Befragung zum neuen Mietspiegel zu beteiligen. Für einen Teil dieser Objekte wurden zusätzlich die Mieter*innen der Wohnungen befragt. Die Datenerhebung war grundsätzlich als Online-Umfrage angelegt. Dabei wurden unter anderem Informationen zur Ausstattung der Wohnung bzw. des Gebäudes, zur Miethöhe und zum Mietvertrag erhoben.
Die Analyse der aus der Befragung gewonnenen Daten wurde im Auftrag der Stadt Essen von InWIS Forschung & Beratung GmbH aus Bochum durchgeführt. Die Auswertung wurde über ein mehrstufiges Regressionsmodell vorgenommen, welches sich auf eine repräsentative Zufallsstichprobe von 12.500 Datensätzen stützen konnte. Der Mietspiegel wurde vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen unter Beteiligung des Arbeitskreises Mietspiegel beschlossen und von den im Arbeitskreis Mietspiegel vertretenen Interessenvertreter*innen der Vermieter*innen und Mieter*innen anerkannt. Der Arbeitskreis besteht in Essen aus Vertreter*innen der Verbände der Mieter*innen und der Vermieter*innen, dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen und dem Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement der Stadt Essen.
Der neue Essener Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein qualifizierter Mietspiegel, da er von Interessenvertretern der Vermieter*innen und der Mieter*innen anerkannt worden ist.
Der Mietspiegel 2020 gilt grundsätzlich für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. In Aufbau und Struktur entspricht er dem Mietspiegel 2016. Lediglich gibt es Unterschiede in einzelnen für die Miethöhe relevanten Ausstattungsmerkmalen der Wohnungen in Tabelle 4 (Einfluss von Art und Ausstattung der Wohnung inklusive Energetik).
Zum Mietspiegel 2020 steht wiederum ein Straßenverzeichnis mit Lageeinstufung zur Verfügung. Insgesamt gibt es fünf Lageklassen. Im Straßenverzeichnis ist die überwiegende Lageklasse einer Straße bzw. eines Straßenabschnitts angegeben.
Veränderungen des Mietpreisniveaus
Die letzte umfassende Datenerhebung, die für den Essener Mietspiegel 2016 durchgeführt wurde, stammt aus dem Jahr 2015. Nach nunmehr vier Jahren und sechs Monaten ergab die Auswertung des aktuellen Datenmaterials eine Steigerung im Mietpreisniveau von im Mittel rund 10 Prozent. Dies entspricht einer jährlichen Steigerung von etwa 2,2 Prozent. Die Veränderung der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete einer speziellen Wohnung variiert im Vergleich zum Mietspiegel 2016 in Abhängigkeit von Baujahr, Wohnlage und Ausstattung und ist deshalb für jeden Einzelfall zu ermitteln.
Beispielhaft ist in der nachstehenden Auflistung ein Vergleich von durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmieten aufgeführt, die sich aus dem Mietspiegel 2016 bzw. aus dem Mietspiegel 2020 ergeben. Die Mietberechnungen beziehen sich dabei auf Wohnungen mit Basisausstattung in verschiedenen Baujahren, Wohnlagen und Wohnflächen.
Zum Hintergrund
Der neue Essener Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein qualifizierter Mietspiegel, da er von Interessenvertretern der Vermieter*innen und der Mieter*innen anerkannt worden ist.
Der Mietspiegel 2020 gilt grundsätzlich für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. In Aufbau und Struktur entspricht er dem Mietspiegel 2016. Lediglich gibt es Unterschiede in einzelnen für die Miethöhe relevanten Ausstattungsmerkmalen der Wohnungen in Tabelle 4 (Einfluss von Art und Ausstattung der Wohnung inklusive Energetik).
Zum Mietspiegel 2020 steht wiederum ein Straßenverzeichnis mit Lageeinstufung zur Verfügung. Insgesamt gibt es fünf Lageklassen. Im Straßenverzeichnis ist die überwiegende Lageklasse einer Straße bzw. eines Straßenabschnitts angegeben.
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