Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal und Organisation hat sich in seiner heutigen (12.8.) Sitzung dazu entschieden, die Durchführung der bereits vom Rat der Stadt Essen beschlossenen Verkaufsoffenen Sonntage (VOS) auch ohne Anlassbezug im zweiten Halbjahr 2020 zu empfehlen. Möglich ist das aufgrund eines Runderlasses vom 14. Juli des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Durch die Untersagung von Veranstaltungen im Zeitraum von März bis August sind bereits etwa die Hälfte der für das Jahr 2020 festgesetzten Verkaufsoffenen Sonntage ausgefallen. Ausgehend von einem im Jahr 2019 im Einzelhandel in NRW erzielten Jahresumsatz von rund 122 Milliarden Euro und einem prozentualen Anteil des an Verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen erwirtschafteten Anteils am Jahresumsatz von drei Prozent würde im Jahr 2020 der Ausfall Verkaufsoffener Sonn- und Feiertage allein im Zeitraum von März bis August für den Einzelhandel einen Umsatzverlust von 1,84 Milliarden Euro zur Folge haben.
Für die anstehenden geöffneten Sonntage bedeutet dies:
Die vorstehenden Terminvorschläge erfüllen immer noch die Anforderung, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden und dass im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe Verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden.
Die Entscheidung über die Durchführung der oben genannten Verkaufsoffenen Sonntage trifft der Rat der Stadt Essen in seiner August-Sitzung.
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