Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen wurde in seiner heutigen (18.08.) Sitzung über das Vorhaben das Grugabad (Am Grugabad 10) in die Denkmalliste der Stadt Essen einzutragen informiert.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) - Amt für Denkmalpflege im Rheinland hatte einen Antrag auf Eintragung des Grugabads in die Denkmalliste der Stadt Essen eingereicht. Dieser Antrag wurde durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Essen geprüft. Demnach hat sich die Denkmaleigenschaft bestätigt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung entscheidet in seiner Sitzung am 3. September darüber, ob das Grugabad in die Denkmalliste der Stadt eingetragen wird.
Sollte das Grugabad in die Denkmalliste der Stadt eingetragen werden, muss dies auch bei der geplanten Sanierung des Bads berücksichtigt werden. Bei der beabsichtigten Planung der Sanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades für das Grugabad ist deshalb die Untere Denkmalbehörde frühzeitig einzubinden.
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