Anpassung der Rahmenbedingung der EVN-Nutzung

18.08.2020

Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe hat heute (18.08.) die Anpassung der Rahmenbedingungen der eigenverantwortlichen Nutzung städtischer Sportanlagen durch Essener Sportvereine (EVN) zur Kenntnis genommen.

Die eigenverantwortliche Nutzung städtischer Sportanlagen durch Vereine gibt es in Essen seit Ende der 70er Jahre. Angefangen mit zehn Sportanlagen befinden sich mittlerweile 34 Sportanlagen in der EVN. Die übertragenen Aufgaben sind mit den Jahren immer mehr gewachsen und können nicht mehr nur durch ehrenamtliches Engagement abgedeckt werden. Auch die gewährten Zuschüsse reichen für den erforderlichen Umfang an Fremdleistungen, die eingekauft werden müssen, nicht mehr aus.

Künftig soll daher insbesondere der Winterdienst für die öffentlichen Wege außerhalb der Sportanlage bei den EVN-Anlagen, aber auch bei sonstigen von Vereinen betriebenen Sporteinrichtungen aus dem Aufgabenkatalog der Vereine herausgenommen werden. Die Sport und Bäderbetrieben Essen (SBE) werden den Winterdienst durch eigenes Personal bzw. Fremdvergabe sicherstellen.

Da es sich bei der Verantwortung für die Pflege der Sportanlagen und die Reinigung insbesondere der Umkleideräume und sanitären Anlagen um die Kernaufgabe der EVN handelt, sollen die EVN-Vereine zudem durch einen mehraufwandsbezogenen Zuschuss entlastet werden. Der Zuschuss soll künftig pro Jahreswochenstunde auf 250 Euro festgesetzt werden.

Diese Vorschläge zur Entlastung der EVN-Vereine erfordern ein jährliches Budget von insgesamt 120.000 Euro. Für das Jahr 2020 wird den SBE das Geld zusätzlich durch Budgetmittel aus dem Geschäftsbereich 1 bereitgestellt.

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