Seit Juni 2016 ist das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte aus dem Ausland, die in Essen leben und arbeiten möchten.
Seitdem können im WSC unter anderem Aufenthaltstitel beantragt und erteilt werden, die für die Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit (Aufenthalte zu einer Beschäftigung, insbesondere Hochqualifizierte, Inhaber*innen der Blauen Karte EU, Intra-Corporate-Transfer, Forscher*innen, Selbständige) benötigt werden. Die Zuständigkeit erstreckt sich auch auf deren Familienangehörige. Dieser Personenkreis kann im WSC aufenthalts- und melderechtliche Anliegen aus einer Hand erledigen ("One-Stop-Government"). Seit Januar 2017 wurde das Aufgabenportfolio des WSC außerdem um die Bestandskunden erweitert, die eine Verlängerung von bestehenden Aufenthaltsrechten beantragen wollen.
Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im März 2020 soll das WSC nun als Gesamtanlaufstelle für den Themenkomplex Fachkräftezuwanderung erweitert werden. In drei Schritten soll es zu einem "Kommunalen Fachkräftezentrum International" werden, das alle aufenthaltsrechtlichen Aufgaben zu den Themenfeldern (hoch-) qualifizierte Beschäftigung, Studium, Aus- und Weiterbildung, Forschung und Wissenschaft, Selbständigkeit und Freiberuflichkeit sowie international transferierte Arbeitnehmer*innen übernehmen soll. Diese Verzahnung von Aufgaben führt dazu, dass beispielsweise nach Essen ziehende Drittstaatsangehörige von der Ersteinreise zum studienvorbereitenden Sprachkurs, über das Fachstudium bis zum Abschluss und der anschließenden Arbeitsaufnahme oder Selbstständigkeit dauerhaft ihre aufenthaltsrechtlichen Dienstleistungen beim WSC in Anspruch nehmen und somit eine feste Anlaufstelle in Essen haben.
Neue Zielgruppen für das WSC
Studierende und Auszubildende als potenzielle "Fachkräfte von morgen" sollen zukünftig als Zielgruppe des erweiterten WSC einbezogen werden. Damit soll die Bedeutung der Stadt Essen als Hochschulstandort unterstrichen werden. Darüber hinaus soll das WSC diejenigen Fachkräfte betreuen, die in Mangelberufen tätig sind, wie z.B. Ärzt*innen, IT-Spezialist*innen, Ingenieur*innen oder Naturwissenschaftler*innen, und in ihrer qualifizierten Beschäftigung die eigentlich vorgesehenen Gehaltsgrenzen nicht erreichen (§§ 18a, 18b Abs. 1 AufenthG), deren Aufenthalt aber an diesen Zweck gebunden ist. Das betrifft ausdrücklich auch ausgebildetes medizinisches Kranken-und Altenpflegepersonal, das durch den besonderen Fachkräftemangel bereits vor der Corona-Pandemie dringend benötigt wird.
Durch diese neue Aufgabenwahrnehmung und ganzheitliche Betreuung soll auch die Kommunale Ausländerbehörde Essen entlastet werden.
Der Rat der Stadt Essen berät die Erweiterung des Welcome- und ServiceCenter Essen in seiner kommenden Sitzung am 26. August.
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