Mit der Umweltsensitiven Ampelsteuerung, deren Reallaborphase bereits abgeschlossen ist und aktuell die Umsetzung erfolgt, ist ein erster Schritt zur Minderung der Stickstoffdioxid-Belastungen durch Digitalisierung von Verkehrsinfrastruktur gemacht. Künftig soll das Thema Digitalisierung in diesem Feld weiter ausgebaut werden – mit dem Ziel, die Stickstoff-emissionen an den wesentlichen Verkehrsnetz-Knotenpunkten im Stadtgebiet mittels der Nutzung modernster Digitaltechnik sowie Künstlicher Intelligenz (KI) zu senken.
Die Stadtverwaltung Essen ist im Jahr 2019 dem 4. Aufruf zur Antragstellung gemäß der Förderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gefolgt, mit dem die Gestaltung nachhaltiger und emissionsarmer Mobilität gezielt gefördert wird, und hat einen entsprechenden Förderantrag gestellt. Hiermit soll für die Stadt Essen die Basis für eine digitale, zukunftsorientierte Stadt- und Verkehrsentwicklung gelegt werden.
Dabei sind die Ziele zur Stickstoffreduktion im Einzelnen der Einstieg in die Digitalisierung der Verkehrserfassung und Verkehrssteuerung im Essener Hauptverkehrsstraßennetz, der Aufbau einer Verkehrsleitzentrale sowie die Einrichtung von Reallaboren, die als Grundlage für die Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet fungieren sollen. Durch die Politik ist die Stadtverwaltung nun beauftragt, das im Förderantrag zum 4. Aufruf "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" dargestellte Konzept bis zur Planungsreife zu entwickeln.
Aufgrund der Fördervoraussetzungen ist geplant, bereits in diesem Jahr erste Maßnahmen mit nachweislicher Minderungswirkung auf die Stickstoffdioxidbelastung bis zum 31. Dezember in Betrieb zu nehmen. Als kurzfristig umsetzbare Maßnahme ist eine erste Stufe zur Optimierung des Verkehrszuflusses vorgesehen. In dieser sollen im Rahmen eines Reallabors dynamische Wegweisungstafeln bei kritischen Luftbelastungswerten auf der Gladbecker Straße dem Verkehr Ausweichempfehlungen geben. Zudem sollen etwaige Rückstaubildungen im Bereich Gladbecker Straße/Berthold-Beitz-Boulevard videogestützt überwacht werden, um gegebenenfalls mittels Ampel-Pförtnerung auf diese reagieren zu können. Der Start des überwiegenden Teils der Arbeitspakete ist ab dem kommenden Jahr vorgesehen. So soll Anfang 2021 beispielsweise ein Reallabor auf der Ruhrallee dafür sorgen, den Verkehr auf der Hauptverkehrsstraße zu bündeln und Ausweichfahrten in das nachgeordnete Straßennetz zu vermeiden. Zu diesem Zweck sind beispielsweise Anpassungen an den Lichtsignalanlagen vorgesehen, um starre Pförtnerwirkungen aufzulösen. Durch die Minimierung von Ausweichverkehren sollen so die Stickstoffdioxid-Belastungen in umliegenden Wohngebieten minimiert werden. Im Rahmen des Reallabors sind zudem Untersuchungen in den Bereichen Beschleunigung und Optimierung des ÖPNV vorgesehen.
Im Zuge der Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur soll so unter anderem auf eine Vielzahl von Daten und Informationen zurückgegriffen werden, die heute mit entsprechender Sensorik bereits problemlos erhoben werden können. So können beispielsweise bildgebende Verfahren und Sensoren quantitativ und anonymisiert das Verkehrsaufkommen unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer*innen, wie Fahrzeugen oder Radfahrern, erfassen. Zusätzlich sollen verfügbare Informationen über Veranstaltungen im Stadtgebiet, den öffentlichen Nahverkehr oder die Parkplatzsituation einfließen sowie Daten von Umweltsensoren, der (Bevölkerungs-)Statistik sowie zu Baustellen und Verkehrsunfällen. Mithilfe von systematischen Auswertungen und Analysen (Big Data Analytics) sollen künftig aus den ermittelten Verkehrs- und Umweltdaten Zusammenhänge identifiziert und Maßnahmen abgeleitet werden.
Insgesamt umfasst das Gesamtvorhaben mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Gesamtvolumen von rund 14,6 Millionen Euro bei einer Förderquote von 70 Prozent, zehn Arbeitspakete, die wiederum jeweils in mehrere Unterarbeitspakete gegliedert sind.
Mündlich liegt mittlerweile eine Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum 1. April 2020 vor, was ein positives Signal für die Erteilung eines Bewilligungsbescheids ist.
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