Umgang mit den Sportstättennutzungsgebühren während der Corona-Pandemie entschieden

26.08.2020

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (26.08.) Sitzung beschlossen, die anteilige Jahresnutzungsgebühr für die städtischen Sportplätze und Sporthallen für die Dauer von zwei Monaten zu erstatten. Auch der Verzicht auf die Festsetzung der Verwaltungsgebühr bei der Absage von Sportveranstaltungen bis zum 31. Dezember 2020 wurde entschieden.

Da dadurch von der Regelung der Gebührenordnung sowie von Festsetzungen der Gebührensatzung abgewichen wird, ist der Beschluss des Rates der Stadt Essen dafür erforderlich.

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