Seit der Inbetriebnahme der Fahrradstraßenachse A vom Südviertel nach Frohnhausen gelten in den betroffenen Straßenabschnitten grundsätzlich neue Regelungen. Demnach haben Radfahrer*innen auf einer Fahrradstraße gegenüber dem Kraftfahrverkehr Vorrang und dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Fahrradstraße beträgt 30 km/h, wobei sich Autofahrer*innen an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen müssen.
Eine Besonderheit stellt auf der Fahrradstraßenachse A die angepasste Verkehrsführung auf der Witteringstraße, im Bereich zwischen der Baumstraße und der Von-Schmoller-Straße, dar. In diesem Abschnitt gelten seit der Inbetriebnahme der Fahrradstraße zwei neue Einbahnstraßenregelungen: Mit Ausnahme der Radfahrer*innen ist auf der Witteringstraße seit dem 13. August ein Geradeausfahren in Richtung Rüttenscheider Straße ab dem Einmündungsbereich der Baumstraße nicht mehr zulässig. In Gegenrichtung dürfen ab dem Kreuzungsbereich Witteringstraße/Von-Schmoller-Straße ausschließlich Radfahrer*innen weiter auf der Witteringstraße in Richtung Rellinghauser Straße fahren. Für den Autoverkehr ist das Weiterfahren unzulässig.
Seit der Inbetriebnahme der Fahrradstraße auf der Witteringstraße kam es in dem besagten Bereich immer wieder zu Problemen, da Autofahrer*innen entgegen der neuen Regelungen dennoch in die Witteringstraße in Richtung Rü sowie in Richtung Rellinghauser Straße einfuhren - trotz entsprechender Beschilderungen.
Um den geltenden Regeln temporär mehr Beachtung zu schenken, wurden durch die Stadtverwaltung zusätzliche Absperrungen in den Kreuzungsbereichen Witteringstraße/Baumstraße sowie Witteringstraße/Von-Schmoller-Straße aufgestellt, um ein unzulässiges Einfahren des Pkw-Verkehrs zu verhindern. Derzeit erfolgen Prüfungen, um gegebenenfalls mit zusätzlichen Kennzeichnungen nachzusteuern.
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