Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (26.08.) ein grundsätzliches Grillverbot in allen städtischen Grünanlagen ab 2021 beschlossen.
Hintergrund ist, dass in den letzten Jahren die Anzahl der Beschwerden aufgrund der Grillaktivitäten in den Monaten von April bis September stetig angestiegen ist. Dabei geht es hauptsächlich um nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll, den die Bürger*innen vor Ort zurücklassen.
Grillen soll ab nächstem Jahr nur noch in ausgewiesenen Grillzonen in einigen Parks erlaubt sein. In welchen Grünanlagen und wo genau dort die Grillzonen eingerichtet werden, muss von der Stadt noch erarbeitet werden. Der Rat hat außerdem entschieden, dass für eine gerechte Verteilung im Stadtgebiet in jedem Bezirk Grillzonen einzurichten sind und dass sich die Anzahl und Größe der Flächen an der jeweiligen Bevölkerungsdichte orientieren soll. Auch ein Standard für die Ausstattung vor Ort muss noch festgelegt werden. Der Rat hat hierzu die Verwaltung beauftragt, einen Kriterienkatalog zu erstellen, anhand dessen die Bezirksvertretungen geeignete Flächen bestimmen können. Neben zusätzlichen Abfallentsorgungskapazitäten soll auch die Möglichkeit geprüft werden, öffentliche Toiletten an den Grillplätzen einzurichten.
Auf Wunsch der Politik soll außerdem der Einsatz zusätzlicher Parkhüter*innen erprobt werden, die als Ansprechpartner*innen für die Bürger*innen zur Verfügung stehen.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Essen wurde mit dem heutigen Ratsbeschluss dementsprechend geändert. Zur Anwendung kommt das generelle Grillverbot voraussichtlich erst ab 1. April 2021, wenn die Grillzonen eingerichtet wurden. Das Grillen außerhalb der Grillzonen stellt dann eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von 100 bis 1.000 Euro geahndet werden. Die Einhaltung des Grillverbots soll durch den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Essen kontrolliert werden. Wie in anderen Fällen bereits erprobt, soll dabei auf die Unterstützung des Bewachungsdienstleisters RGE zurückgegriffen werden.
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