Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat die Stadt Essen gestern (25.08.) eine Mitteilung bezogen auf ihren Aktienbesitz an der RWE AG abgegeben. Die Mitteilung erfolgte vor dem Hintergrund der Kapitalerhöhung der RWE AG in der vergangenen Woche, in deren Zuge der Anteil der Stimmrechte der Stadt Essen unter den meldepflichtigen Schwellenwert von 3 Prozent gefallen ist. Die Anzahl der von der Stadt Essen an der RWE AG unmittelbar und mittelbar gehaltenen Anteile hat sich hierdurch nicht verändert.
Zum Hintergrund
Am 18. August 2020 beschloss die RWE AG ihr Grundkapital unter teilweiser Ausnutzung ihres genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von 1.573.748.477,44 Euro um 157.374.845,44 Euro auf 1.731.123.322,88 Euro zu erhöhen. Die 61.474.549 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien wurden mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bei institutionellen Anlegern platziert und werden für das Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigt sein.
Die Stadt Essen hält 18.761.230 Stück der insgesamt 676.220.048 Stück ausgegebenen stimmberechtigten Stammaktien der RWE AG. Dies entspricht einem rechnerischen Anteil in Höhe von 2,77 Prozent. Bei der letzten WpHG-Mitteilung der Stadt im März 2017 war der Stimmrechtsanteil 3,26 Prozent, hatte sich aber bereits 2019 durch die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien auf etwas über 3 Prozent verringert.
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