Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung hat in seiner heutigen (03.09.) Sitzung beschlossen, das Grugabad (Am Grugabad 10) in die Denkmalliste der Stadt Essen einzutragen.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) - Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat einen Antrag auf Eintragung des Grugabads in die Denkmalliste der Stadt Essen eingereicht. Dieser Antrag wurde durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Essen geprüft. Demnach hat sich die Denkmaleigenschaft bestätigt.
Die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Essen muss auch bei der geplanten Sanierung des Bads berücksichtigt werden. Bei der beabsichtigten Planung der Sanierung und Konzeption eines Ganzjahresbades für das Grugabad ist daher die Untere Denkmalbehörde frühzeitig einzubinden.
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