Im Rahmen einer Pressekonferenz haben Vertreter*innen des Integrationsrates der Stadt Essen heute (03.09.) über die anstehende Wahl des Gremiums am 13. September informiert. Der Integrationsrat der Stadt Essen ist die politische Interessenvertretung für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Wahlberechtigte Personen sind nicht Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag:
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr (13. September 2019) im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (28. August 2020) in der Stadt Essen ihre Hauptwohnung haben.
Alle Migrant*innen in Essen werden gebeten, die genannten Voraussetzungen zu prüfen und das Privileg der Wahl wahrzunehmen.
Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, wenden sich bitte an das Wahlamt der Stadt Essen unter der Telefonnummer 0201 88-8812345 oder per E-Mail an wahl@essen.de.
Weitere ausführliche Informationen zur Wahl sind auf der Internetseite des Integrationsrates unter www.essen.de/integrationsrat und des Wahlamtes unter www.essen.de/wahlen zu finden.
Stadt Essen
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