Am Freitag, 11. September, hat die Stadt Essen die Fahrradstraßenachse B auf der Rüttenscheider Straße nach Abschluss letzter Kontrollen bereits in Betrieb genommen. Heute (15.09.) fand die offizielle Eröffnung der Fahrradstraße zwischen der Baumstraße im Norden und der Einigkeitstraße im Süden statt. Bei dieser Gelegenheit machte sich Oberbürgermeister Thomas Kufen gemeinsam mit Simone Raskob, Beigeordnete der Stadt Essen für Umwelt, Verkehr und Sport, sowie mehreren Ratsmitgliedern vor Ort ein Bild von der neuen Fahrradstraßenachse.
Die Arbeiten an der Fahrradstraße waren Ende Juli gestartet und beinhalteten auch das Anbringen einer neuen Verkehrsbeschilderung, die die neuen Regelungen auf der Rüttenscheider Straße anzeigt. So haben sich teils die Vorfahrtsregeln geändert: Der auf der Fahrradstraße fahrende Verkehr hat nun Vorrang, wobei die großen Ampelkreuzungen Rüttenscheider Straße / Witteringstraße, Rüttenscheider Straße / Klarastraße sowie Rüttenscheider Straße / Martinstraße Ausnahmen bilden.
Eines der Verkehrsschilder an der Ecke Franziskastraße/Martinstraße auf Höhe des Hotels Arosa enthüllte Oberbürgermeister Thomas Kufen und erklärte damit die Fahrradstraßenachse B offiziell für eröffnet. Bereits im August war die Fahrradstraßenachse A vom Südviertel nach Frohnhausen an den Start gegangen. "Die neue Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des Radverkehrs in Essen. Schon jetzt nutzen tägliche viele Bürger*innen diese Strecke mit dem Rad. Ich bin überzeugt, dass die neue Fahrradstraße weitere Anreize zum Umstieg vom Auto auf das Fahrrad setzen wird und damit ihren Teil zur Verkehrswende in Essen beiträgt", erklärte Thomas Kufen, der allen Beteiligten seinen Dank aussprach.
Als Fahrradstraße wird ein Radweg auf der Fahrbahn bezeichnet. Diese darf nur durch den Kfz-Verkehr befahren werden, wenn die Fahrradstraße durch eine Zusatzbeschilderung für diesen freigegeben ist. Dies ist auf der Rüttenscheider Straße der Fall. Radfahrer*innen haben grundsätzlich gegenüber dem Kraftfahrverkehr Vorrang und dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h, Autofahrer*innen müssen sich jedoch der Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen.
Zum Hintergrund
Die Maßnahmen der Fahrradstraßenachsen sind Teil des Vergleichs zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Essen sowie der Deutschen Umwelthilfe zur Umsetzung des Luftreinhalteplans. Auf diesen haben sich die Akteure Anfang Dezember 2019 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster geeinigt. Die Kosten für die insgesamt drei Achsen werden anteilig durch Mittel aus dem Bundesförderungsprogramm "Saubere Luft" sowie mit städtischen Mitteln finanziert.
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