Verzicht auf Abstandsradius bei Mobilfunkanlagen

30.09.2020

Bei der Neuerrichtung sowie der Erweiterung von bestehenden Mobilfunkanlagen auf städtischen Gebäuden soll in Zukunft auf die bisherigen Abstandsregelungen verzichtet werden. Das hat der Rat der Stadt Essen in seiner heutigen (30.09.) Sitzung beschlossen. Bisher galt zu besonders empfindlichen Bereichen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen die Einhaltung eines Abstandsradius von 100 Metern.

Laut Bundesumweltamt wird bei den Grenzwerten für den Mobilfunkausbau grundsätzlich das Prinzip des vorbeugenden Gesundheitsschutzes angewendet. Die Grenzwerte bezüglich elektromagnetischer Felder basieren auf Ergebnissen zahlreicher wissenschaftlicher Studien, die durch nationale und internationale Expertengremien bewertet wurden und vorsorglich Abstandsregelungen beinhalten. Bei Einhaltung dieser Grenzwerte gelten Funkanlagen nach dem national und international anerkannten Erkenntnissen als gesundheitlich unbedenklich.

Da die Einhaltung dieser Grenzwerte durch die Bundesnetzagentur überwacht wird, die im Rahmen der Standortbescheinigung auch in jedem Einzelfall die entsprechenden Mindestabstände für Mobilfunkanlagen festlegt, können nur Anlagen in Betrieb gehen, die die gesetzlichen Grenzwerte einhalten. In der Praxis werden die Grenzwerte weit unterschritten und damit auch besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen wie kranke Menschen oder Kinder ausreichend geschützt. Auf die bisherigen Abstandsregelungen soll daher zukünftig verzichtet werden.

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