Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (30.09.) eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen für den Innenbereich beschlossen. Sie gilt für Naturdenkmale im Zusammenhang bebauter Ortsteile, dem sogenannten Innenbereich, der im Baugesetzbuch festgelegt ist, sowie dem Geltungsbereich von Bebauungsplänen im Essener Stadtgebiet.
Die Neufassung wird nötig, da die aktuell gültige Festsetzung der Naturdenkmale für das Gebiet der Stadt Essen vom 23. Oktober 2000 nach 20-jähriger Laufzeit kraft Gesetz ausläuft.
Insgesamt werden durch die neue Verordnung 46 Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Bei 33 Naturdenkmalen handelt es sich um Bäume, bei den anderen 13 um Findlinge. Diese unter Schutz gestellten Bäume und Findlinge ergeben sich zum einen aus bereits unter Schutz stehenden und in der alten Verordnung aufgeführten Naturdenkmale, aber auch aus Neuvorschlägen. Diese resultieren unter anderem aus Anregungen der Bevölkerung, Mitgliedern der politischen Gremien, Verbänden oder der Stadtverwaltung. Alle unter Schutz gestellten Naturdenkmale wurden bei Ortsbesichtigungen auf ihre Schutzwürdigkeit überprüft und ihre Lage genau erfasst.
Kriterien hierfür sind unter anderem naturgeschichtliche Gründe, aber auch die Seltenheit aber auch Schönheit eines Naturdenkmals sein.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen für den Innenbereich tritt eine Woche nach der Verkündigung im Amtsblatt der Stadt Essen in Kraft. Vorgesehen ist diese Verkündigung für den 16. Oktober um ein Inkrafttreten mit dem Auslaufen den alten Verordnung am 23. Oktober zu gewährleisten.
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