Das Welcome- und Service Center Essen (WSC) soll als Gesamtanlaufstelle für den Themenkomplex Fachkräftezuwanderung erweitert werden. Das hat der Rat der Stadt Essen heute (30.09.) beschlossen. In drei Schritten soll es zu einem "Kommunalen Fachkräftezentrum International" werden, das alle aufenthaltsrechtlichen Aufgaben zu den Themenfeldern (hoch-) qualifizierte Beschäftigung, Studium, Aus- und Weiterbildung, Forschung und Wissenschaft, Selbständigkeit und Freiberuflichkeit sowie international transferierte Arbeitnehmer*innen übernehmen soll. Möglich ist dies mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im März 2020. Diese Verzahnung von Aufgaben führt dazu, dass beispielsweise nach Essen ziehende Drittstaatsangehörige von der Ersteinreise zum studienvorbereitenden Sprachkurs, über das Fachstudium bis zum Abschluss und der anschließenden Arbeitsaufnahme oder Selbstständigkeit dauerhaft ihre aufenthaltsrechtlichen Dienstleistungen beim WSC in Anspruch nehmen und somit eine feste Anlaufstelle in Essen haben.
Neue Zielgruppen für das WSC
Studierende und Auszubildende als potenzielle "Fachkräfte von morgen" sollen zukünftig als Zielgruppe des erweiterten WSC einbezogen werden. Damit soll die Bedeutung der Stadt Essen als Hochschulstandort unterstrichen werden. Darüber hinaus soll das WSC diejenigen Fachkräfte betreuen, die in Mangelberufen tätig sind, wie z.B. Ärzt*innen, IT-Spezialist*innen, Ingenieur*innen oder Naturwissenschaftler*innen, und in ihrer qualifizierten Beschäftigung die eigentlich vorgesehenen Gehaltsgrenzen nicht erreichen (§§ 18a, 18b Abs. 1 AufenthG), deren Aufenthalt aber an diesen Zweck gebunden ist. Das betrifft ausdrücklich auch ausgebildetes medizinisches Kranken-und Altenpflegepersonal, das durch den besonderen Fachkräftemangel bereits vor der Corona-Pandemie dringend benötigt wird.
Durch diese neue Aufgabenwahrnehmung und ganzheitliche Betreuung soll auch die Kommunale Ausländerbehörde Essen entlastet werden.
Zentrale Ausländerbehörde bekommt 22 neue Stellen
Der Rat der Stadt Essen hat sich außerdem für mehr Personal in der Zentralen Ausländerbehörde ausgesprochen. Da das Land, das insgesamt fünf Zentrale Ausländerbehörden in den Regierungsbezirken eingerichtet hat, den Aufgabenbereich der Behörden erweitert hat, ist es notwendig, dass mehr Personal eingestellt wird. Die zentrale Ausländerbehörde Essen hat einen Bedarf von 53 neuen Mitarbeiter*innen festgestellt. Nach Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW wurde eine stufenweise Aufstockung abgestimmt. Deshalb sind in einem ersten Schritt sofort 22 Mehrstellen einzurichten.
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