Im November finden gleich drei stille Feiertage statt: Allerheiligen, am 1. November, Volkstrauertag, am 15. November und Totensonntag, am 22. November. An den Tagen gelten besondere gesetzliche Vorschriften – coronabedingt gibt es in diesem Jahr auch darüber hinausgehende Einschränkungen.
Gesetzliche Vorschriften
Folgende Aktivitäten sind an Allerheiligen und am Totensonntag zwischen 5 und 18 Uhr, sowie am Volkstrauertag zwischen 5 und 13 Uhr untersagt:
An allen drei stillen Feiertagen sind zwischen 5 und 18 Uhr folgende Veranstaltungen verboten:
Coronabedingte Änderungen in diesem Jahr
Die oben genannten Verbote beziehen sich ausschließlich auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in NRW. Aufgrund der aktuell steigenden Infektionszahlen in ganz Deutschland wird es im November bundesweit viele Einschränkungen des öffentlichen Lebens geben. Die Vorschriften der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Essen zur Coronavirus-Pandemie sind daher in jedem Fall zu beachten und einzuhalten. Ausführliche Informationen dazu sind auf www.essen.de/coronavirus_regeln zu finden.
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