Teil-Lockdown: Verschärfte Regelungen ab 2. November

30.10.2020

Die Landesregierung hat heute (30.10.) verschärfte Regelungen beschlossen, um die Anzahl der Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen zu senken. Diese Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden mit der neuen Coronaschutzverordnung festgelegt. Sie tritt ab Montag, 2. November, in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. November.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Gastronomiebetriebe müssen schließen. Auch für den Sport gibt es weitreichenden Einschränkungen.

Schulen, Kitas und der Einzelhandel können dagegen weiter geöffnet bleiben.

Alle Einschränkungen des öffentlichen Lebens hat die Stadt Essen unter www.essen.de/ coronavirus_regeln zusammengefasst.

Die Stadtverwaltung Essen hat darüber hinaus eine Allgemeinverfügung erlassen, die ebenfalls ab 2. November gilt. Darin wird unter anderem die Teilnehmerzahl für Beerdigungen begrenzt und die bereits geltende Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden verlängert.

Aus der Coronaschutzverordnung können sich im einzelnen Fragen ergeben. Die Antworten darauf fasst das Ordnungsamt der Stadt Essen unter www.essen.de/coronavirus_faq_regeln zusammen. Einige Antworten müssen auch noch mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) geklärt werden.

Die neuen Regelungen ab Montag haben auch Auswirkungen auf die Stadtverwaltung, die unter www.essen.de/coronavirus_verwaltung zusammengefasst sind.

Beispielsweise bleibt der Grugapark Essen weiterhin geöffnet, lediglich der historische Bauernhof sowie der Streichelzoo werden geschlossen.

Die Zentralbibliothek und die Stadtteilbibliotheken bleiben geöffnet, Führungen und Veranstaltungen in den Räumen der Stadtbibliothek sind allerdings abgesagt.

Das Museum Folkwang schließt für Besucher*innen ab dem 3. November (2. November ohnehin geschlossen), die Weststadthalle hat alle geplanten Veranstaltungen vom 30. Oktober bis 30. November abgesagt.

Auch andere Ausstellungen müssen schließen, beispielsweise im Haus der Essener Geschichte – Stadtarchiv oder im Kulturzentrum Schloß Borbeck. Auch die Alten Synagoge Essen hat alle Veranstaltungen bis Ende November abgesagt.

Der Kursbetrieb in der Volkshochschule Essen (VHS) ist ab 2. November nur im stark eingeschränkten Umfang möglich, es finden ausschließlich Kurse zur berufsbezogene Weiterbildungsangebote, Schulabschluss- und Alphabetisierungskurse sowie "Deutsch als Fremdsprache"-Kurse statt.

Die Folkwang Musikschule der Stadt Essen stellt ihren Präsenzunterricht vom 1. bis zum 30. November komplett ein.

Die konstituierende Ratssitzung am Mittwoch, 4. November, wird stattfinden. Die Durchführung weiterer politischer Gremien ist noch in der Abstimmung.

Die alten Regelungen der aktuell gültige Coronaschutzverordnung wurden bis einschließlich 1. November verlängert.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

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