Das Ordnungsamt der Stadt Essen hat am vergangenen Wochenende gemeinsam mit der Polizei die neuen Regelungen der Coronaschutzverordnung nach dem Teil-Lockdown verstärkt kontrolliert.
Dabei wurden sowohl Gastronomiebetriebe als auch andere Dienstleister*innen überprüft. Der Kommunale Ordnungsdienst war auch an belebten Plätzen unterwegs und hat dort auf die Einhaltung der Coronaschutzregeln geachtet.
Dabei wurde festgestellt, dass sich der Großteil der Essener*innen an die neuen Regeln und Einschränkungen halten. Aufgrund des guten Wetters waren viele Menschen unterwegs, sowohl in der Innenstadt als auch im Grünen. Größere Menschenansammlungen, wie sie nach der Coronaschutzverordnung verboten sind, wurden allerdings nicht angetroffen.
Überprüft wurden am Wochenende insgesamt 34 Betriebe und der Bereich um die Verrichtungsboxen an der Gladbecker Straße. Bei sechs Betrieben und an den Verrichtungsboxen wurden Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung festgestellt, die auch mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.
In vier gastronomischen Betrieben im Südostviertel und in Altenessen-Süd wurden trotz entsprechendem Verbot Gäste angetroffen. Hier werden Bußgeldverfahren sowohl für die Betreiber*innen als auch für die Gäste eingeleitet. In der Innenstadt gab es in mehreren geöffneten Ladenlokalen Verstöße gegen die Maskenpflicht. In Altendorf gab es bei einem Elektronik-Einzelhandel einen größeren Andrang. Hier schritt das Ordnungsamt ein, damit der Wartebereich coronakonform strukturiert wird. In Rüttenscheid wurde ein Gastronomiebetrieb ermahnt, dass der Verzehr in einem Umkreis von 50 Metern untersagt ist und dies auch bei den Kund*innen durchzusetzen ist.
Insgesamt wurden seit Inkrafttreten der ersten Coronaschutzverordnung im Mai bereits über 3.000 Bußgeldverfahren in Essen eingeleitet. Dabei geht es um eine Gesamtsumme von ca. 515.000 Euro
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