In seiner Sitzung im Juli 2019 hat der Rat der Stadt Essen anerkannt, dass die Herausforderungen des Klimawandels in der städtischen Politik hohe Priorität haben und bei Entscheidungen grundsätzlich zu beachten sind. Städtische Beschlussvorlagen werden nun mit Beginn der neuen Ratsperiode um die sogenannte "Essener Klimaampel" ergänzt.
Im Zuge dessen werden in Verwaltungsvorlagen künftig die zu erwartenden Klimaauswirkungen der in der Vorlage beantragten Maßnahme ausgewiesen und mittels der "Essener Klimaampel" dargestellt werden. Zur Prüfung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen, in dessen ersten Schritt eine Grundeinschätzung erfolgt, ob die Klimaauswirkung der beantragten Maßnahmen positiv, negativ oder gar nicht vorhanden ist. Ist eine positive oder negative Auswirkung zu erwarten, folgt Stufe 2, in welcher die Relevanz für die Auswirkungen auf den Klimaschutz nach Kategorien bewertet wird. Sofern Daten vorliegen, soll eine Einschätzung auf Basis der Änderung der Treibhausgasemissionen in Tonnen CO2-eq erfolgen – gestaffelt von "erhebliche Reduktion" über "geringfügige Reduktion" bzw. "geringfügige Erhöhung" bis hin zu "erhebliche Erhöhung". Liegen keine Daten vor, ist eine Begründung nötig, wobei sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf den Klimaschutz dargestellt werden sollen.
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