Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt Abrissverfügung der Bauruine am Altenessener Bahnhof – Oberverwaltungsgericht lehnt Antrag auf Zulassung einer Berufung ab

03.12.2021

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 30.11.2021 den Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen die vom Verwaltungsgericht bestätigte Abrissverfügung der Bauruine am Altenessener Bahnhof abgelehnt. Damit hat die Ordnungsverfügung der Stadt Essen auf Abbruch der maroden Immobilie in Altenessen nun Rechtskraft.

Bereits seit vielen Jahren zeichnete sich für die Bauruine an der Altenessener Straße im Stadtteil Altenessen-Süd keine Lösung ab. Mehrere Versuche der Bauaufsicht, den offenkundig bestehenden Gefahrenzustand mittels einer Absicherung durch einen Bauzaun zu beseitigen, scheiterten. Die Verwaltung hatte der Eigentümerin daher Ende Juni 2019 eine Abrissverfügung mit Fristsetzung erteilt und gleichzeitig die Durchführung der Abbruchmaßnahme durch die Stadt Essen auf Kosten der Eigentümerin angedroht.

Nach Klageerhebung durch die Eigentümerin hat das Verwaltungsgericht nunmehr im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 1. Oktober 2020 die Ordnungsverfügung der Stadt Essen in allen Punkten für rechtmäßig erachtet. Mit der Ablehnung eines Antrags auf Berufung, die das Oberverwaltungsgericht nun ausgesprochen hat, hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bestandskraft erlangt.

Die Eigentümergemeinschaft hat zunächst sechs Monate Zeit, den Abbruch des Gebäudes selbst vorzunehmen. Kommt sie dem nicht nach, wird die Ersatzvornahme festgesetzt und der Abbruch des Gebäudes von der Stadt Essen zu Lasten der Eigentümerin veranlasst.

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Die Bauruine am Altenessener Bahnhof
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