Änderungen im Pass- und Ausweiswesen ab 1. Januar 2021

26.11.2020

Ab dem 1. Januar 2021 kommt es zu Änderungen im Pass- und Ausweiswesen:

Die Gültigkeit für Kinderreisepässe wird ab dem 1. Januar bei gleichbleibender Gebührenhöhe von 13 Euro von sechs Jahren auf ein Jahr verkürzt. Die Stadt Essen empfiehlt daher noch in diesem Jahr einen Kinderreisepass in einem der Essener Bürgerämter zu beantragen. Kinderreisepässe können grundsätzlich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.

Zudem werden ab dem 1. Januar auf Antrag eID-Karten an Bürger*innen anderer Mitgliedsstaaten und des Europäischen Wirtschaftsraumes ab Vollendung des 16. Lebensjahres ausgegeben. Somit kann künftig auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie beispielsweise Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Die eID-Karte kann in jedem Essener Bürgeramt beantragt werden. Sie kostet 37 Euro und ist zehn Jahre gültig.

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