Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (02.12.) Sitzung beschlossen, die bisherige coronabedingte Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie vom 1. Januar bis zum 30. September 2021 zu verlängern.
Demnach werden nach Anpassung der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Essen" weiterhin folgende Gebühren erhoben:
Die Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für die Straßencafés und -restaurationen, Stehtische und ähnliche Außengastronomie ist weiterhin wichtig, da die erforderliche Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln unverändert nach sich ziehen, dass sich auch künftig nur die Hälfte der früheren Sitzplätze realisieren lässt. Zum Ausgleich der dadurch entstehenden Einbußen ist eine Fortführung der derzeitigen Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie nötig.
Zum Hintergrund
Der Rat der Stadt Essen hatte bereits am 27. Mai 2020 aufgrund der coronabedingten Auswirkungen auf die ansässige Gastronomie, als Unterstützungsmaßnahme, den Beschluss, die Sondernutzungsgebühren um 50 Prozent für außengastronomische Bereiche zu reduzieren, beschlossen. Dieser Beschluss war zeitlich befristet vom 1. März bis 31. Dezember 2020.
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