Der Rat der Stadt Essen hat heute (02.12.) die Gebührensätze für die Grundbesitzabgaben 2021 beschlossen.
Die Gebühren für die Abfallbeseitigung, für die Straßenreinigung, für den Winterdienst und für das Abwasser steigen im nächsten Jahr alle an.
Grund dafür sind insbesondere die steigenden Kosten, die aufgrund der derzeitigen Vertragslage zwischen der Stadt Essen und der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH bzw. der Stadtwerke unvermeidbar sind und wenig Gestaltungsspielraum ohne Preisanpassung zulasten des Gebührenzahlers bieten. Dazu kommt, dass die Stadt Essen aufgrund der bestehenden Haushaltssicherungspflicht nicht in der Lage ist entstandene Defizite aus Vorjahren selbst zu tragen. Es muss daher von der Ausgleichsmöglichkeit in der Gebührenbedarfsberechnung 2021 in den jeweiligen Bereichen Gebrauch gemacht werden.
Die durchschnittliche finanzielle Belastung eines 4-Personen-Musterhaushalts im Jahr 2021 steigt gegenüber dem Vorjahr um 41,80 EUR pro Jahr an, das sind 3,28 Prozent.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer wurden bereits in der Ratssitzung vom 27.11.2019 mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossen und werden nicht geändert. Im kommenden Jahr gilt damit für die Grundsteuer A weiterhin ein Hebesatz von 255 von Hundert, für die Grundsteuer B von 670 von Hundert sowie für die Gewerbesteuer 480 von Hundert.
Einzelheiten zu den Grundbesitzabgaben 2021
Die Gebühr für Restabfall steigt im Jahr 2021 um 3,78 Prozent auf 3,02 Euro je Liter bei wöchentlicher Leerung im Vollservice (im Vorjahr 2,91 Euro). Die Gebühr für den Bioabfall bleibt weiter konstant bei 0,45 Euro.
Die Straßenreinigungsgebühr steigt um 3,25 Prozent auf 8,26 Euro pro Frontmeter (im Vorjahr 8 Euro).
Die Winterdienstgebühren werden ebenfalls angehoben. Für den Streuplan A steigt die Gebühr um 58,90 Prozent, von 1,46 Euro auf 2,32 Euro pro Frontmeter. Für den Streuplan B steigt die Gebühr um 58,16 Prozent, von 0,98 Euro auf 1,55 Euro pro Frontmeter.
Bei den Abwassergebühren steigen die Schmutzwassergebühren von bisher 3,15 Euro auf 3,21 Euro pro Kubikmeter (+1,9 Prozent) und die Niederschlagswassergebühren pro Quadratmeter befestigter Fläche von 1,76 Euro auf 1,78 Euro (+ 1,14 Prozent).
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