Rat beschließt wirtschaftlichen Ausgleich der EMG - Essen Marketing GmbH

02.12.2020

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf Beteiligungen der Stadt Essen. Die EMG – Essen Marketing GmbH (EMG) konnte die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Umsatzrückgänge ihrerseits durch Absage von, wie beispielsweise Essen Original, durch Kurzarbeit oder den Abbau von Resturlaub bzw. Überstunden aus eigener Kraft kompensieren. Das größte wirtschaftliche Risiko für die Gesellschaft stellte bislang die Unsicherheit bezüglich der Durchführung des Internationalen Weihnachtsmarktes (IWM) dar.

Der Rat der Stadt Essen hatte in seiner Sitzung am 24. Juni 2020 beschlossen, über die Durchführung oder Absage des IWM zu einem möglichst späten Zeitpunkt zu entscheiden. Der Aufsichtsrat der EMG hatte diesen Beschluss am 25. Juni 2020 bestätigt und den Geschäftsführer mit der Aufstellung eines Nachtragswirtschaftsplanes für das Worst-Case-Szenario (Absage kurz vor Beginn des IWM) beauftragt. Das diesbezügliche Ausfallrisiko wurde mit einem Betrag in Höhe von 832.000 Euro beziffert. Die Gesellschaft kann den nun eingetretenen überplanmäßigen Verlust nicht aus eigenen Mitteln decken. Daher erhält sie einen entsprechenden wirtschaftlichen Ausgleich in gleicher Höhe durch die Stadt Essen. Möglich ist das durch das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften vom 29. September 2020 (GV. NRW. 2020 S. 916). Coronabedingte Aufwendungen können damit in der Ergebnisrechnung der Stadt Essen für das Haushaltsjahr 2020 durch die Aktivierung einer Bilanzierungshilfe, die beginnend im Haushaltsjahr 2025 über längstens 50 Jahre abgeschrieben werden kann.

Zum Hintergrund:

Die Stadt Essen hat die EMG – Essen Marketing GmbH mit der Durchführung des Stadtmarketings in Essen betraut und ihr für diese Zwecke einen Zuschuss in Höhe von 1.851.000 Euro für das Jahr 2020 im Wege der institutionellen Förderung auf Basis eines Betrauungsaktes gewährt.

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