Die Regelsätze in der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wurden bundeseinheitlich neu festgesetzt. Die Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe erhalten damit auch in Essen ab 1. Januar 2021 mehr Geld.
Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende steigt um 14 Euro auf 446 Euro. Leben Erwachsene als Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, bekommen sie ab Januar mit jeweils 401 Euro zwölf Euro pro Person mehr als bisher.
Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die bei den Eltern oder in einer Einrichtung wie z.B. einem Wohnheim leben, erhalten ebenfalls zwölf Euro mehr und bekommen damit zukünftig 357 Euro. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten mit einem Plus von 45 Euro die höchste Steigerung: ihr Regelsatz beträgt statt bisher 328 Euro zukünftig 373 Euro.
Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren werden zukünftig 309 Euro, und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 283 Euro statt bisher 250 Euro monatlich ausgezahlt.
Die neuen Beträge werden erstmalig Ende Dezember mit der Leistung für Januar 2021 vom JobCenter bzw. dem Amt für Soziales und Wohnen überwiesen. Automatisch angepasst werden auch die vom Regelbedarf abhängigen "Mehrbedarfe", wie sie zum Beispiel Alleinerziehende erhalten. Die dazugehörigen Änderungsbescheide werden voraussichtlich bis spätestens Mitte Januar versandt. Den Leistungsempfänger*innen entstehen dadurch keine Nachteile.
Aktuelle Informationen über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten Interessierte unter www.essen.de/jobcenter.
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