Die städtischen Kindertagesstätten Erikapfad und Mintarder Weg ziehen um

22.12.2020

Im Rahmen der 5. Staffel des Kita-Ausbauprogramms wird die städtische Kita Erikapfad 12 durch einen Neubau ersetzt. Bisher war das Kinderheim Funkestiftung am Reckmannshof als Interim für die aus der Kita Erikastraße ausgelagerten Kita-Gruppen vorgesehen. Für die Herstellung des Interims wurden Planungs-und Umsetzungskosten von 700.000 Euro kalkuliert. Zwischenzeitlich hat sich jetzt die Möglichkeit ergeben, das vor kurzem leergezogene Kita-Gebäude der evangelischen Emmaus-Gemeinde Essen-Bredeney im Helmertweg 2 als wesentlich wirtschaftlichere Option (Kostenersparnis etwa 600.000 Euro) anzumieten. Der Umzug der Kita Erikapfad 12 in die Interimsräumlichkeiten fand bereits am Montag (21.12.) und Dienstag (22.12.) statt. Ab dem 4. Januar 2021 kann die Kinderbetreuung in den neuen Räumlichkeiten starten.

Umzug Kita Mintarder Weg

Die Kita am Mintarder Weg 47 in Essen-Kettwig wird im neuen Jahr am 4. und 5. Januar während der Abrissarbeiten des ehemaligen Schulgebäudes der Schule an der Ruhr in ein Interim in der ehemaligen Asylbewerberunterkunft an der Ruhrtalstraße 337 ziehen.

Die Kinderbetreuung startet im neuen Jahr wieder ab Mittwoch, 6. Januar. Grund für den Umzug ist, dass durch den Abbruch mit einer erheblichen Lärm- und Staubbelästigung gerechnet werden muss. Ein geregelter Kita-Betrieb kann so nicht gewährleistet werden.

Auf dem Gelände am Mintarder Weg 47 wird das ehemalige Schulgebäude der Schule an der Ruhr inklusive Nebengebäude abgerissen und neugebaut. Auf einem Nachbargrundstück wird außerdem ein ehemaliges gewerblich genutztes Gebäude abgerissen sowie eine Bodensanierung durch den Eigentümer durchgeführt. Hintergrund ist die Belastung mit Schadstoffen (Tetrachlorethen), woraufhin der Schulbetrieb Anfang 2017 auf dem Grundstück eingestellt werden musste. Derzeit wird von einer Interimsverlagerung der Kita Mintarder Weg von zunächst sechs bis 12 Monaten mit der Option der Verlängerung auf zwei Jahre ausgegangen, falls es im Bauablauf zu Verzögerungen kommt. Die letztendliche Interimsdauer ist vom Baufortschritt und der Einschätzung der Kita-Leitung und des Jugendamtes zur Lärmbelästigung durch die beiden Baumaßnahmen abhängig.

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