Ehrungen von Ehe- und Altersjubiläen im Jahr 2020

02.02.2021

In der Stadt Essen wird Jubilar*innen traditionell zu besonderen Geburts- oder Hochzeitstagen gratuliert.

Im Jahr 2020 freuten sich 106 Essener Bürger*innen über öffentliche Glückwünsche zu ihrem vollendeten 90. Lebensjahr. Weitere 14 Essener*innen wurden anlässlich ihres 95. Geburtstags geehrt und acht Jubilar*innen erhielten öffentliche Glückwünsche zu ihrem 100. Geburtstag. Vier Altersjubilar*innen überstiegen im Jahr 2020 das Alter von 100 Jahren: zwei Essener*innen feierten ihren 102. Geburtstag, ein*e Altersjubilar*in wurde 104 Jahre alt und ein besonderes Highlight stellte ein 107. Geburtstag und damit der älteste Geburtstag im Jahr 2020 dar.

Insgesamt ehrte die Stadt Essen öffentlich 339 Altersjubiläen im Jahr 2020.

Auch zu besonderen Ehejubiläen gratulierte die Stadt Essen im vergangenen Jahr öffentlich. Über den gemeinsamen Ehrentag konnten sich 2020 fünf Essener Ehepaare freuen: Zwei Paare erhielten öffentliche Glückwünsche zur Goldenen Hochzeit. Zwei weitere Paare freuten sich über Glückwünsche zur Diamantenen Hochzeit und zum 65. Ehejubiläum, der Eisernen Hochzeit, konnte ein Paar öffentliche Glückwünsche der Stadtverwaltung entgegennehmen.

Zum Hintergrund

Ehrung von Altersjubiläen

Allen Bürger*innen, die das 80. Lebensjahr vollenden, wird eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters übersandt. Ab dem 90. Geburtstag wird diese Gratulation auf Wunsch bei einem persönlichen Besuch der zuständigen Bezirksbürgermeisterin oder des zuständigen Bezirksbürgermeisters oder dessen Stellvertreter*innen zusammen mit einem Blumenstrauß überreicht.

Ab Vollendung des 100. Lebensjahres gratuliert neben dem Oberbürgermeister auch der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen. Zum 100. und ab dem 105. Geburtstag übersendet zusätzlich der Bundespräsident Geburtstagsglückwünsche.

Ehrung von Ehejubiläen

Ehrungen zu Ehejubiläen (ab Goldene Hochzeit) erfolgen nur auf Antrag. Diese Anträge werden unter Vorlage des Stammbuches bzw. der Heiratsurkunde entgegengenommen von

  • den jeweils zuständigen Bürgerämtern sowie Bezirksverwaltungsstellen,
  • dem Standesamt,
  • dem Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.

Die Anträge sollten bis spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Jubiläen gestellt werden.

Zu Goldenen Hochzeiten und allen weiteren Ehejubiläen – sofern sie gemeldet werden – gratuliert der Oberbürgermeister. Überbracht wird dieses Glückwunschschreiben durch die zuständige Bezirksbürgermeisterin oder den zuständigen Bezirksbürgermeister oder dessen Stellvertreter*innen. Es wird außerdem noch ein Blumenstrauß überreicht.

Zur Diamantenen Hochzeit wird dem Ehepaar zusätzlich eine Urkunde der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsidenten Düsseldorf übergeben. Ab der Eisernen Hochzeit werden noch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Bundespräsidenten ausgehändigt.

Herausgegeben von:

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