Rat beschließt Corona Sonderfonds Kultur für 2021

24.02.2021

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (24.02.) Sitzung entschieden, auch für das Jahr 2021 einen Corona Sonderfonds Kultur in Höhe von bis zu 500.000 Euro einzurichten. Mit dem Ratsbeschluss kann das Verfahren zur Beantragung von Mitteln aus dem Corona Sonderfonds Kultur in Kürze gestartet werden.

Die aktuelle Lage führt dazu, dass Kultureinrichtungen weiterhin geschlossen bleiben müssen und keine Kulturveranstaltungen in üblicher Form stattfinden können. Bisher ist es auch für den weiteren Verlauf des Jahres 2021 nicht absehbar, wann und wie der Kulturbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie insbesondere auf die freie Essener Kunst- und Kulturszene sind weiterhin gravierend. Deswegen ist eine Neuauflage des Essener Corona Sonderfonds Kultur zum Erhalt der vielfältigen freien Kultureinrichtungen sowie der Tätigkeit freier Künstler*innen dringend erforderlich. Durch die Vergabe von Stipendien wird diese Gruppe dieses Mal verstärkt angesprochen und unterstützt. Wie bereits im letzten Jahr soll der Corona Sonderfonds Kultur Rettungsschirm und Impulsgeber zugleich sein. Das Kulturamt wird deshalb die Entwicklung der freien Essener Kunst- und Kulturszene begleiten und flankierend zur Förderung in einen Dialog mit den Geförderten über die veränderten Rahmenbedingungen künstlerischen Schaffens treten.

Folgende Bereiche sollen mit dem Corona Sonderfonds Kultur 2021 abgedeckt werden:

Wirtschaftliche Situation der freien und institutionell geförderten Kulturinstitutionen (Strukturerhalt)

Durch den Sonderfonds soll eine Teilkompensation von coronabedingten Einnahmeausfällen oder Mehraufwendungen ermöglicht werden, wobei das Kulturamt der Stadt Essen die individuelle wirtschaftliche Situation der freien Kulturinstitutionen berücksichtigt. Die Förderung durch den Sonderfonds der Stadt Essen ist subsidiär, das heißt, dass zunächst Unterstützungen von Bund oder Land greifen sollen. Wirtschaftliche Kulturbetriebe (z.B. Musikspielstätten, kommerzielle Privattheater) fallen nicht in den Bereich "Strukturerhalt", sondern sind angehalten, entsprechende Wirtschaftshilfen aus den Förderprogrammen des Bundes und des Landes NRW in Anspruch zu nehmen. Sie können sich aber mit kulturellen Projekten (s.u.) bewerben.

Aktuelle Auftragslage der freien Kulturszene (Projekte "Neue Perspektiven")

Der anhaltende Stillstand des Kulturbetriebs führt zu einem Wegbrechen der Aufträge für die freie Kulturszene. Gleichzeitig ist diese herausgefordert, für die Zeit der Lockerungen vorzusorgen und in Entwicklungsprozesse und Projektplanungen einzusteigen, deren Umsetzung derzeit noch ungewiss sind. Der Bereich "Neue Perspektiven" zielt deshalb auch auf die Förderung der künstlerischen Reflexions-, Produktions- und Präsentationsmöglichkeiten der verschiedenen Kunst- und Kultursparten ab, die unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch das Coronavirus erfolgen. Alle eingereichten Vorhaben sollen in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Förderung erfolgt je nach Projekt und Projektvolumen pauschaliert in Beträgen von 1.000 Euro, 2.000 Euro, 3.000 Euro, 5.000 Euro, 7.500 Euro und 10.000 Euro.

Künstlerisches Schaffen unter veränderten Rahmenbedingungen (Stipendien "Weiter.Denken.Planen")

Stipendien sollen in der Corona-Krise die Fortsetzung und Weiterentwicklung des künstlerischen Schaffens materiell unterstützen, unabhängig von einer konkreten Ergebniserwartung. Gefördert werden damit künstlerische Prozesse und Vorhaben, die über die reine Bewältigung der aktuellen Krisensituation hinausreichen und deren Ausgang offen ist. Es stehen bis zu 40 Stipendien in Höhe von rund je 4.000 Euro zur Verfügung für einen Zeitraum von je drei Monaten. Der Zeitpunkt der Wahrnehmung des Stipendiums ist innerhalb des Jahres 2021 frei wählbar. Anders als im Jahr 2020 handelt es sich bei den Stipendien um ein flexibles Instrument, mit dem alle Kultursparten adressiert werden und das die Fortsetzung und Weiterentwicklung der künstlerischen Arbeit anregt.

Antragsverfahren zum Corona Sonderfonds Kultur 2021

Anträge können bis zum 15. April an das Kulturamt gestellt werden. Die Beantragung soll ausschließlich per E-Mail über das online ausfüllbare Antragsformular erfolgen, das auf der Homepage des Kulturamtes unter www.essen.de/coronasonderfondskultur zu finden ist. Das Kulturamt entscheidet zeitnah über die Anträge. Die Förderbeträge werden anschließend kurzfristig ausgezahlt.

Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? Antworten dazu und weitere Informationen zum Antragsverfahren sind ebenfalls auf www.essen.de/coronasonderfondskultur zu finden.

Zum Hintergrund

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Stadt Essen durch die Absage sämtlicher kultureller Veranstaltungen und die Schließung aller Kultureinrichtungen die Notwendigkeit gesehen, der Essener Kunst- und Kulturszene in privater Trägerschaft mit dem Corona Sonderfonds Kultur zu helfen. Die hohe Zahl der Anträge auf Förderung durch den Corona Sonderfonds Kultur 2020 (176) und das Antragsvolumen in Höhe von rund 1,34 Millionen Euro überstiegen deutlich die Erwartungen und zeigten den großen Bedarf. 2020 haben die Sofortprogramme von Land und Bund sowie der Essener Sonderfonds auf kommunaler Ebene maßgeblich zum Erhalt der vielfältigen freien Kunst- und Kulturszene beigetragen.

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