Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat sich in seiner heutigen (15.04.) Sitzung mit der Zukunft des Flughafens Essen/Mülheim beschäftigt. Das Gremium hat sich gegen die Verfolgung des städtebaulichen Rahmenkonzepts ausgesprochen, dessen Planungsziel ein neues, innovatives Stadtquartier mit interkommunalem Gewerbepark für rund 6.000 Bewohner*innen und 2.000 Beschäftigte bei gleichzeitig konsequentem Arten- und Freiraumschutz am Flughafen vorsah. Der Rat der Stadt Essen wird voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 12. Mai über die Verfolgung einer alternativen Planung entscheiden.
Bereits durch Ratsbeschlüsse in 2016 waren die Städte Mülheim an der Ruhr und Essen beauftragt worden, ein städteübergreifendes Gesamtkonzept bzw. einen Masterplan für die Nachnutzung des Verkehrslandeplatzes Essen/Mülheim für den Fall der Aufgabe des Flugbetriebs zu erarbeiten. Hierfür sollte ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt und durchgeführt werden.
Stattdessen soll die Verwaltung nun die folgenden zwei Planungsvarianten verfolgen und in einem Rahmenkonzept darstellen:
Bei Variante 1 soll nur ein Drittel des derzeitigen Flughafengeländes überwiegend im nördlichen und östlichen Teil genutzt werden. Die Flächen sollen in ökologisch nachhaltiger Bauweise und unter Wahrung von Kaltluftentstehungsprozessen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, Start-Ups rund um wissensbasiertes und technologieorientiertes Gewerbe bzw. als Standort für innovative Forschungs- und Entwicklungskooperationen mit Hochschulen genutzt werden. Die Aufgabe der Flughafennutzung ab dem Jahr 2034 soll hierbei bestehen bleiben, wobei der Luftfahrtschiffbetrieb und die Luftschiffhalle fortbestehen sollen.
Variante 2 soll unter konsequentem Artenschutz und möglichst ohne Versiegelung neuer Flächen folgende Punkte berücksichtigen. Hierbei soll der Flugbetrieb über das Jahr 2034 hinaus möglichst ohne kommunale Subventionen fortgeführt werden.
Vor Durchführung eines Wettbewerbs sollen beide Varianten dem Rat der Stadt Essen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
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