Land NRW fördert Kastration verwilderter Hauskatzen auch in 2021

Zuwendungen gehen direkt an Tierschutzvereine

16.02.2021

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt seit Jahren Tierschutzeinrichtungen bei der Kastration verwilderter Hauskatzen. Auch in diesem Jahr stellt das Land 200.000 Euro für die Fortführung des Förderprogramms bereit. Die Kastration ist ein geeigneter Weg, um eine unkontrollierte Vermehrung von verwilderten Hauskatzen entgegenzuwirken.

Die Zuwendungen gehen direkt an Tierschutzvereine für die Kastration verwilderter Hauskatzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtiere aufgenommen werden. Alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können diese Förderung erhalten. Die Höhe der Zuwendung beträgt 40 Euro pro kastrierter Katze und 25 Euro pro kastriertem Kater. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000 Euro pro Tierschutzverein. Von jedem Tierschutzverein kann nur ein Antrag gestellt werden. Maßgeblich für die zeitliche Reihenfolge der Bewilligung ist das Datum des Eingangs des vollständigen Antrags.

Anträge können ab heute (16.02.) beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) gestellt werden. Das erforderliche Antragsformular ist auf www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/katzenkastration/ zu finden.

Nicht zuwendungsfähig sind Kastrationen, die von Tierärzt*innen durchegführt werden, die beim Tierschutzverein angestellt sind. Ist ein Tier bereits vermittelt, ist der neue Besitzer oder die Besitzerin für die Kastration verantwortlich. Eine Förderung ist dann ebenfalls nicht mehr möglich.

Nicht zu verwechseln: Verwilderte Hauskatzen sind keine Wildkatzen

Die im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien verwendete Formulierung "wilde Katzen" bezieht sich nur auf Hauskatzen, nicht aber auf Wildkatzen. Der Begriff Hauskatzen umfasst alle Rassekatzen. Es gibt unter den Hauskatzen auch die grau-schwarz getigerten Farbvarianten, die der Wildkatze sehr ähneln. Bei der äußeren Unterscheidung ist die Färbung des hell-dunkel gebänderten Schwanzes das sicherste Merkmal. Bei der Wildkatze sind die schwarzen Ringe des buschigen Schwanzes breit, klar abgesetzt und geschlossen, das Schwanzende ist schwarz und oft stumpf. Bei ähnlich gezeichneten Hauskatzen sind die dunklen Ringe nicht geschlossen, in der Regel dünner und zahlreicher, das Schwanzende ist spitz.

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