Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat sich in seiner heutigen (18.02.) Sitzung mit der ehemaligen Villa Ruhnau, Am Bögelsknappen 1, und dem Verkauf des dahinterliegenden Grundstücks beschäftigt.
Um den Bestand des Gebäudes zu sichern, hatte sich der Ausschuss am 07.02.2019 zunächst gegen die Veräußerung des städtischen Grundstücks ausgesprochen, das sich hinter der Villa befindet. Grund für die Ablehnung war die Sorge, dass ein Verkauf des städtischen Grundstücks eine gemeinsame Neuentwicklung mit dem bereits im Eigentum des Investors befindlichen angrenzenden Grundstücks ermöglichen und schlussendlich zu einem Verlust des dort aufstehenden Villengebäudes führen würde.
In der heutigen Sitzung wurde die Verwaltung nun beauftragt, das städtische Grundstück an den Eigentümer der ehemaligen Villa Ruhnau nun doch zu veräußern. Ziel ist, dass das Villengebäude nicht abgerissen wird, sondern erhalten bleibt und baulich ertüchtigt wird. In den Verkaufsverhandlungen für das städtische Grundstück mit dem Investor sollen Vorgaben für den Neubau, die Modernisierung des bestehenden Gebäudes sowie die verkehrliche Situation vor Ort berücksichtigt werden. Zudem sollen die auf dem Grundstück befindlichen Kunstwerke gesichert und erforderliche Baumfällungen durch Ersatzpflanzungen kompensiert werden.
Das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement der Stadt Essen steht auftragsgemäß mit dem Investor in Kontakt. Es liegt bereits eine Bauvoranfrage für eine Neubebauung des städtischen Grundstücks und die Sanierung der Villa vor.
Zum Hintergrund
Die ehemalige Villa Ruhnau befindet sich in Privatbesitz, das dahinterliegende Grundstück ist in städtischem Besitz. Aufgrund der Sorge der Anwohnerschaft, dass die Villa Ruhnau abgerissen werden und dort ein Großbauprojekt entstehen könnte, hat im November 2019 ein Runder Tisch stattgefunden. Als Ergebnis des Runden Tisches wurde vereinbart, dass vor einer weiteren Beratung in den politischen Gremien zunächst eine vom Nachbarschaftskreis beantragte erneute denkmalrechtliche Prüfung der Villa abgewartet werden sollte. Nachdem das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege (IDD) und der Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) bereits 2017 festgestellt hatten, dass es sich bei dem Objekt um kein Denkmal handelt, wurde dies im Mai 2020 durch eine konsolidierende Untersuchung bestätigt.
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