Jugendhilfeausschuss beschließt die Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen 2021/2022

09.03.2021

Nach dem reformierten Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Jugendämtern Zuschüsse für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung für kindgerechte und familienunterstützende Angebote. Für das laufende Kindergartenjahr 2020/2021 werden aktuell bestehende Angebote der erweiterten Öffnungszeiten in 161 Kindertageseinrichtungen gefördert. Für das Kitajahr 2021/2022 werden 158 Kindertageseinrichtungen flexible Betreuungszeiten zur Unterstützung für Familien anbieten. Aufgrund der aktuelle Coronapandemie können Kindertageseinrichtungen Familien aktuell nicht im gewohnten Umfang unterstützen.

Essen setzt für das Kitajahr 2021/2022 insgesamt 1.780.955 Euro für die Flexibilisierung von Betreuungszeiten ein

Das Land stellt für die Flexibilisierung landesweit einen Zuschuss im Kindergartenjahr 2021/2022 in Höhe von 60 Millionen Euro und ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 in Höhe von 80 Millionen Euro für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung. Die Stadt Essen erhält für 2021/2022 einen Landeszuschuss in Höhe von bis zu 1.807.800 Euro. Um diesen Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss dieser Betrag um kommunale Mittel im Umfang von 25 Prozent der Landesförderung erhöht werden, also bis zu 451.950 Euro. Dies führt zu einem maximalen Betrag in Höhe von bis zu 2.259.750 Euro. Die Zuschüsse für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung werden durch das Jugendamt an Träger von Kindertageseinrichtungen oder an Kindertagespflegepersonen weitergeleitet. Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung schlägt das Jugendamt auf Basis der örtlichen Bedarfslage vor, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufgenommen werden. Die Gesamthöhe der in Anspruch zu nehmenden Landesförderung, der entsprechend zur Verfügung gestellten kommunalen Mittel sowie deren Verteilung werden durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Insgesamt sollen im Kindergartenjahr 2021/2022 für Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Flexibilisierung von Öffnungszeiten Mittel in Höhe von 1.780.955 Euro zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser Basis ergibt sich eine Landesförderung in Höhe von 1.424.764 Euro beim gleichzeitigen Einsatz von kommunalen Fördermitteln in Höhe 356.191 Euro.

Da die für die Stadt Essen durch das Land zur Verfügung gestellten Fördermittel noch nicht vollständig ausgeschöpft sind, wird dem Jugendhilfeausschuss voraussichtlich im Juni 2021 eine ergänzende Vorlage für die Kindertagespflege zur Beratung vorgelegt.

Kriterien zur Verteilung der Fördermittel im Bereich Kindertageseinrichtungen

Der Kriterienkatalog zur Verteilung der Fördermittel an Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2021/2022 in Essen wurde im Dialog mit den Trägern entwickelt. Das zugrunde liegende Konzept berücksichtigt die Erfordernisse des Sozialraums sowie pädagogische und wirtschaftliche Gesichtspunkte. Ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 sollen in Essen Kindertageseinrichtungen einen Förderbetrag erhalten, wenn sie

  • Öffnungszeiten anbieten, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen und/oder
  • im Kindergartenjahr weniger als 20 Tage die Einrichtung schließen.

Das Jugendamt empfiehlt im Sinne der Kinder, dass die tägliche Betreuungszeit in der Kita 10 Stunden nicht überschreiten soll.

Insgesamt planen 158 Kindertageseinrichten flexible Betreuungszeiten für Kinder

Es planen 143 Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2021/2022 erweiterte Öffnungszeiten, die über 47 Stunden pro Woche hinausgehen. In Verteilung auf die Spitzenverbände ergibt sich folgendes Bild:

Anzahl der Kitas mit Öffnungszeiten von mehr als 47 Std./Woche

Arbeiterwohlfahrt: 45 Kitas
Diözesan Caritasverband: 25 Kitas
Der Paritätische: 17 Kitas
Deutsches Rotes Kreuz: 2 Kitas
Diakoniewerk: 21 Kitas
Stadt Essen: 23 Kitas
ohne Spitzenverband: 10 Kitas

Insgesamt 25 Kitas schließen zudem im Jahr weniger als 20 Tage. Daraus ergibt sich eine Gesamtfördersumme in Höhe von 1.155.075 Euro.

Für das Kindergartenjahr 2021/2022 haben sich zudem Kitaträger im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens mit insgesamt 15 Kindertageseinrichtungen und einer Gesamtfördersumme in Höhe von 625.880 Euro in unterschiedlichen Bezirken als Piloteinrichtungen mit einem Konzept zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten beim Jugendamt beworben.

In Verteilung auf die Spitzenverbände ergibt sich dabei folgendes Bild zu Kitas im Interessenbekundungsverfahren

Diözesan Caritasverband: 1 Kita
Diakoniewerk: 3 Kitas
Ohne Spitzenverband: 11 Kitas

In diesem Rahmen geplante Maßnahmen sind unter anderem:

  • Notfallbetreuung und Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf,
  • Öffnungszeit an einigen Wochentagen bis 19:00 Uhr,
  • Regelmäßige Samstagsbetreuung von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
  • Erweiterung und Flexibilisierung der Betreuungszeiten durch Fachkräfte,
  • Erweiterung und Flexibilisierung der Betreuungszeiten mit nur bis zu 10 Schließungstagen im Jahr.

Flexibilisierung der Öffnungszeiten im Rahmen der Kindertagespflege

Im Rahmen der Flexibilisierung nach sind auch erweiterte Angebote im Bereich der Kindertagespflege förderbar. Da sich die organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen in diesem Arbeitsfeld jedoch stark von den Rahmenbedingungen im Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen unterscheiden, ist eine einfache Übertragung der Konzepte nicht möglich. Das Jugendamt hat vor diesem Hintergrund auch eine erste Abfrage bei den Fachverbänden der Kindertagespflege umgesetzt, deren Ergebnisse derzeit ausgewertet werden. Da auch die für die Stadt Essen durch das Land zur Verfügung gestellten Fördermittel noch nicht vollständig ausgeschöpft sind, wird dem Jugendhilfeausschuss voraussichtlich im Juni 2021 eine ergänzende Vorlage für die Kindertagespflege zur Beratung vorgelegt.

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