In der März-Sitzung (24.03) informiert Oberbürgermeister Thomas Kufen den Rat der Stadt Essen über Nebeneinkünfte aus unterschiedlichen Mandaten aus dem Jahr 2020.
Insgesamt erhielt das Stadtoberhaupt 94.340 Euro aus Aufsichtsrats-, Verwaltungs-, Beirats- oder Kuratoriumssitzen in Gesellschaften bzw. Institutionen. Von diesen Einkünften werden 69.817,89 Euro direkt an die Stadtkasse der Stadt Essen abgeführt.
Insgesamt 20.760 Euro erhielt Thomas Kufen unter anderem als Vorsitzender des Aufsichtsrates verschiedener Beteiligungsunternehmen der Stadt Essen. Für die Mitwirkung in Ausschüssen und Kuratorien der Sparkasse Essen bezog der Oberbürgermeister insgesamt 14.500 Euro. Der RWE-Konzern zahlte für die Mitgliedschaft in Gremien des Unternehmens insgesamt 20.800 Euro. Als Mitglied des Kuratoriums der RAG-Stiftung, der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr sowie des Regionalbeirates der Westenergie bezog Kufen insgesamt 33.000 Euro. Diese Tätigkeiten sind dem Hauptamt zuzurechnen und sind damit direkt an die Stadtkasse abzuführen.
Ein Überblick über alle hauptamtlichen und nebenamtlichen Tätigkeiten ist im Ratsinformationssystem der Stadt Essen zu finden.
Zum Hintergrund:
Unterschieden wird zwischen Einnahmen aus Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzuordnen sind und die in voller Höhe direkt an die Stadt gehen sowie nebenamtlichen Tätigkeiten. Gemäß Nebentätigkeitsverordnung der Stadt Essen wird für nebenamtliche Tätigkeiten ein Freibetrag bis zu 24.000 Euro abgezogen. Die darüber liegenden Bezüge fließen ebenfalls direkt in die Stadtkasse. Gem. § 17 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Hauptverwaltungsbeamte dem Rat der Stadt eine Aufstellung nach § 53 Landesbeamtengesetz –LBG NRW über die Einnahmen vorzulegen, die er während seiner Amtszeit im vergangenen Rechnungsjahr erhalten hat.
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