Konzept für zusätzliche Personalressourcen im Bereich Schulsozialarbeit

24.03.2021

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (24.03.) Sitzung die Verwaltung damit beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie zukünftige, zusätzlich zu schaffende Personalressourcen im Bereich Schulsozialarbeit unter Berücksichtigung bereits vorhandener Unterstützungssysteme verteilt werden können.

Zu diesem Unterstützungssystem zählen beispielsweise Schulsozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Sprachbegleiter*innen und Integrationshelfer*innen.

Als Grundlage soll für das Konzept ein Schulsozialindex erstellt werden, bei dem unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Anteil der Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte
  • Anteil der Schüler*innen mit Anspruch auf Mittel aus dem Bereich Bildung und Teilhabe (BuT)
  • Anteil der Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf

Darüber hinaus soll die Verwaltung die Datenlage zu folgenden Kriterien prüfen:

  • Anteil der Schüler*innen mit nichtdeutscher Verkehrssprache in der Familie
  • Anteil der Familien, die Hilfen zur Erziehung im Sinne des § 27 des Kinder-und Jugendhilfegesetzes SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) benötigen.

Den zuständigen Gremien soll das Konzept bis zur Sommerpause vorgelegt werden.

Zum Stand der Schulsozialarbeit in Essen

In der Schulsozialarbeit an Schulen aller Schulformen in Essen gibt es derzeit rund 125 Vollzeitstellen in Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen sowie in städtischer und freier Trägerschaft insgesamt 51 Stellen.

Seit 2015 finanziert das Land – zunächst durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), seit 2021 durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) – 41 der 51 Vollzeitstellen in städtischer und freier Trägerschaft – stets auf einen bestimmten Zeitraum befristet. Dieser Teil der Schulsozialarbeit wird derzeit im Rahmen des Kooperationsprojekts Schulsozialarbeit 3.0 geführt. 32 dieser Stellen liegen bei freien Trägern, neun Stellen bei der Stadt Essen.

Das Schulministerium erklärte im August 2020 die Absicht diese Stellen in gleicher oder vergleichbarer Höhe ab 2022 dauerhaft zu finanzieren. Über die entsprechenden Förderrichtlinien stimmen sich das MSB und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) derzeit ab. Neben der landesseitig geförderten Schulsozialarbeit verfügt der Fachbereich Schule derzeit über zehn weitere Projektstellen für Schulsozialarbeit mit dem Fokus auf die Integration von neu zugewanderten Schüler*innen. Diese Stellen sind aktuell ebenfalls bis zum 31.12.2021 befristet.

Bei der Zuteilung der Schulsozialarbeiter*innen in öffentlicher und freier Trägerschaft an die Schulstandorte wurden in Essen seit 2015 folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Anzahl der neu zugewanderten Schüler*innen im Erstförderzeitraum von zwei Jahren
  • Anzahl der Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Ggf. bereits vorhandene Stellen für Schulsozialarbeit an einem Schulstandort
  • Außerschulische Unterstützungsangebote bzw. Jugendhilfe-Maßnahmen an einem Schulstandort, soweit bekannt
  • Maßnahmen in den Bereichen Schulentwicklung und Sprachförderung an einem Schulstandort, soweit bekannt
  • Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Bezug existenzsichernder Leistungen außerhalb von Einrichtung im Einzugsgebiet des Schulstandorts

Nicht zum Bereich der Schulsozialarbeit zählen, ausgehend von den entsprechenden Erlassen des Schulministeriums, Fachkräfte im multiprofessionellen Team im gemeinsamen Lernen sowie die sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase. Diese Fachkräfte werden zur Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht separat vom Land gestellt und eingesetzt, ohne dass die Stadt Essen darauf Einfluss hat.

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