Kostenerstattung bei der Mittagsverpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen

24.03.2021

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (24.03.) eine Kostenerstattung bei der Mittagsverpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen.

Dabei geht es um die Zeit vom 4. Januar bis zum 19. Februar 2021, in der es aufgrund der Corona-Pandemie keinen Regelbetrieb in der Kinderbetreuung gab. Stattdessen wurde dringend an die Eltern appelliert, ihr Kind nur dann in die Betreuung zu geben, wenn es absolut notwendig war.

Eltern, die das Betreuungsangebot in dieser Zeit tatsächlich nicht in Anspruch genommen haben, können bei den städtischen Kitas eine Teilerstattung der Kosten für die Mittagsverpflegung beantragen.

Zum Antragsverfahren

Grundlage für die Mittagsverpflegung sind privatrechtliche Verträge zwischen den Eltern und dem jeweiligen Kita-Träger.

Bei städtischen Kitas gilt bei einem solchen Vertrag die Kita-Ordnung für städtische Kindertageseinrichtungen. Danach können Eltern beantragen, dass im Krankheitsfalle nicht in Anspruch genommene Verpflegungskosten, in Höhe von 1,53 Euro pro Tag, höchstens 24,03 Euro pro Monat, zurückgezahlt werden.

Diese Regelung soll nun auch für die Zeit des eingeschränkten Pandemiebetriebs vom 4. Januar bis zum 19. Februar angewendet werden. Pro Kind ist damit eine Erstattung von höchstens 46,98 Euro möglich: im Januar für 20 Werktage, der Betrag wird mit dem Maximalbetrag von 24,03 Euro gedeckelt; im Februar für 15 Werktage, also 22,95 Euro.

Die Anträge auf eine Erstattung für städtische Kitas werden den Eltern über die jeweiligen Kita-Leitungen zur Verfügung gestellt.

Zur Finanzierung

In der Zeit vom 4. Januar bis zum 19. Februar haben durchschnittlich stadtweit 40 Prozent der Kinder eine Kindertageseinrichtung in Essen besucht. Insgesamt nehmen 3.600 Kinder an der Mittagsverpflegung teil, so dass rund für rund 60 Prozent, also 2.160 Kinder, eine Erstattung geltend gemacht werden kann. Sollte die maximale Höhe der Erstattung in all diesen Fällen geltend gemacht werden, muss die Stadt mit Mindereinnahmen in Höhe von 101.476,80 Euro rechnen.

Finanzausgleich für Frischkochküchen bei freien Trägern

Weiterhin hat der Rat mit seiner Entscheidung beschlossen, dass die freien Träger der Wohlfahrtspflege für das Angebot der Mittagsverpflegung durch Frischkochküchen einen Finanzausgleich für den oben genannten Zeitraum erhalten. Vorbehaltlich der Höhe der tatsächlichen Mehraufwendungen und einer möglichen Refinanzierung durch das Land NRW wird ein maximaler Kostenbetrag von ca. 360.000 Euro dafür zugrunde gelegt.

Zum Verfahren bei den Kitas der freien Träger wenden sich Eltern am besten direkt an ihre jeweilige Kita-Leitung oder den Träger selbst.

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