Hof- und Fassadenprogramm: Viertes Städtebaufördergebiet aufgenommen

08.04.2021

Seit vielen Jahren unterstützt die Stadt Essen in insgesamt drei Städtebaufördergebieten Hauseigentümer*innen bei der Neugestaltung ihrer Hausfassaden. In den Städtebaufördergebieten WEST (Altendorf und Bochold), NORD (Altenessen-Süd und Nordviertel) und dem Bezirk VI/Zollverein (Katernberg, Stoppenberg und Schonnebeck) wurden in den letzten 15 Jahren über 1.000 Maßnahmen zur Verschönerung der Stadtteile mit Mitteln aus der Städtebauförderung unterstützt. Der Großteil der Maßnahmen wurde durch Essener Maler- und Lackiererbetriebe umgesetzt.

In diesem Jahr startet das Hof- und Fassadenprogramm nun auch im vierten Städtebaufördergebiet MITTE/OST mit den Stadtteilen Stadtkern, Ostviertel und Südostviertel. Insgesamt wurden für die vier Programmgebiete knapp 950.000 Euro vom Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Programms "Soziale Stadt – Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" zur Verfügung gestellt. Bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten können Hauseigentümer*innen als Zuschuss bei der Neugestaltung ihrer Gebäudefassaden erhalten.

Was ist förderfähig?

Es werden Fördermittel für den Fassadenanstrich, für die Begrünung von Hausfassaden sowie die Anlage von Dachgärten zur Verfügung gestellt.

Die Gebäude müssen mindestens 25 Jahre alt sein und in einem Fördergebiet der "Sozialen Stadt" liegen. Bei Hof- und Dachbegrünungen müssen die Objekte mindestens zehn Jahre alt sein, um bezuschusst werden zu können. Es muss ein Antrag mit beigefügtem Kostenvoranschlag eines zugelassenen Fachbetriebes, beispielsweise Maler und Lackierer, beim zuständigen Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement gestellt werden.

Im Zuge der Klimadebatte weist die Stadt Essen auf das große Potential für Dachbegrünungen, insbesondere bei Flachdachgaragen, hin. Extensive Dachbegrünungen leisten einen positiven Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas, der Feinstaubbindung, der Wasserrückhaltung und des Artenschutzes. Alle interessierten Hauseigentümer*innen sind aufgerufen, sich am Hof- und Fassadenprogramm zu beteiligen.

Beratung und Antragsstellung

Für eine ausführliche telefonische Beratung sowie Informationen rund um die Antragsstellung stehen die Mitarbeiter Andreas Braun (E-Mail: Andreas.Braun@amt68.essen.de, Telefon: 0201 88-68341) für die Stadtteile, Altenessen-Süd, Nordviertel, Stoppenberg, Schonnebeck, Katernberg, Stadtkern, Ostviertel und Südostviertel und Herr Jablowski (E-Mail: Christian.Jablowski@amt68.essen.de, Telefon: 0201 88-68333) für die Stadtteile Bochold und Altendorf vom Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement zur Verfügung. Aufgrund der Corona-Pandemie können derzeit keine persönlichen Gespräche geführt werden. Eine Antragsstellung kann auch postalisch an die Stadt Essen, Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement, Lindenallee 6-8, 45121 Essen erfolgen.

Weiterführende Informationen und entsprechende Dokumente zum Download sind unter www.essen.de/fassadenprogramm zu finden.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
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