Autobahn A 42: Antrag auf sechsstreifigen Ausbau zwischen der Anschlussstelle Bottrop-Süd und dem Autobahnkreuz Essen-Nord

Die Stadt Essen legt die Antragsunterlagen ab Montag, 19. April, öffentlich aus.

13.04.2021

Die Stadt Essen legt die Antragsunterlagen zum sechsstreifigen Ausbau der A42 öffentlich aus. Gegenstand der Planung ist der 4,75 Kilometer lange Ausbau der A 42 zwischen der Anschlussstelle (AS) Bottrop-Süd (L 631, Essener bzw. Borbecker Straße) und dem Autobahnkreuz (AK) Essen-Nord (B 224) von vier auf sechs Spuren. Das Straßenbauvorhaben ist im aktuellen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in die höchste Kategorie "vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung" eingestuft. Die Bezirksregierung Münster ist in dem Verfahren Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Die A 42 ist eine der wichtigen West-Ost-Achsen durch die Metropolregion Ruhr. Sie verbindet zwischen Kamp-Lintfort und Castrop-Rauxel die Oberzentren Duisburg, Essen und Dortmund. Die Strecke hat gleichermaßen Bedeutung für Pendler wie für den Güterverkehr. Sie fungiert als Ausweichstrecke für die stark frequentierten Autobahnen A 2 und A 40 und nimmt Teile des Hafenhinterlandverkehrs des Duisburger Binnenhafens auf.

Der Planungsabschnitt grenzt östlich an den bereits sechsstreifig ausgebauten Abschnitt der A 42 (AK Kamp-Lintfort bis AS Bottrop-Süd) und westlich an den ebenfalls im aktuellen Bedarfsplan vorgesehenen sechsstreifigen Ausbau vom AK Essen-Nord bis AK Herne.

Die Unterlagen zur Planfeststellung werden von Montag, 19. April, bis einschließlich Dienstag, 18. Mai, öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum werden die Unterlagen im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, 3. Etage, Raum 301b, montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr ausgelegt. Die Einwendungsfrist endet am 18. Juni.

Um in Anbetracht der aktuellen Situation zu vermeiden, dass sich zu viele Personen gleichzeitig zur Einsichtnahme aufhalten, wird im Interesse der Bevölkerung und auch des Personals der Stadtverwaltung Essen zu den oben genannten Dienststunden um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Nummer 0201 88-61354 zur Einsichtnahme in die Unterlagen gebeten.

Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Essen vom 9. April.

Wer sich im Internet über die Planung informieren möchte, findet ab dem Beginn der öffentlichen Auslegung Informationen unter www.essen.de/stadtplanung.

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