Zur Lärmbelastung tragen viele Lärmquellen bei, die damit verbundenen Wirkungen können vielschichtig sein. Durch die Umsetzung von konkreten Maßnahmen soll kurz- und langfristig die Lärmbelastung in ganz Essen reduziert werden. Vor allem sensible Bereiche, wie beispielsweise Krankenhäuser, Schulen, Kitas und Altenheime sollen im Fokus stehen. Die Lärmaktionsplanung, die mithilfe von Maßnahmenprogrammen eine Lärmminderung für die Betroffenen vorsieht, ist ein mehrstufiger Planungsprozess, der unter Mitwirkung der Essener Bürger*innen erfolgt.
Als erster Schritt gilt die Lärmkartierung, die sowohl den Straßenlärm, den Schienenlärm, den Fluglärm als auch Gewerbe- und Industrielärm in der Stadt Essen betrachtet. Die Lärmkartierung bietet die Grundlage, um besonders laute Bereiche zu identifizieren, zur Festschreibung von Maßnahmen zur Lärmminderung und die dazugehörigen Auswertungen, die anschließend im Lärmaktionsplan zusammengefasst werden. Mit dem Entwurf für den Lärmaktionsplan 2021 haben sich in den vergangenen Wochen verschiedene politische Gremien und Träger öffentlicher Belange beschäftigt. Nach der Offenlage des Planentwurfs vom 1. Juni bis zum 1. Juli wird der Plan dem Ausschuss für Umwelt-, Klima und Verbraucherschutz sowie dem Rat der Stadt Essen zur Abstimmung vorgelegt.
Geplante Maßnahmen des Lärmaktionsplans
Zu den Lärmminderungsmaßnahmen, die im Aktionsplan vorgesehen sind, gehören neben der Sanierung und dem Neubau von Straßen und dem Ausbau von Haltestellen, unter anderem verkehrssteuernde Maßnahmen, die Förderung des ÖPNV, die Förderung des Rad- und Fußverkehrs, der Luftreinhalteplan und die Förderung der Elektromobilität. Zudem sind Maßnahmen der Ruhrbahn, von Straßen.NRW, der DB Netz AG, des Flughafens Düsseldorf und des Flughafens Essen/Mülheim vorgesehen.
In den vergangenen Jahren wurden beispielsweise über 240 Straßenabschnitte mit lärmoptimierten Asphalt saniert. Zu den verkehrssteuernden Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden oder weiter ausgebaut werden, gehört die Einführung von Pilotphasen für Tempo 30 sowie die dauerhafte Anordnung von Tempo 30 auf Strecken, die sich bereits durch den vorherigen Lärmaktionsplan im Pilotstatus befanden. Zudem gilt vor 271 Kindergärten, 214 Schulen, 75 Seniorenheimen und 14 Krankenhäusern Tempo 30. Auch das Handlungskonzept "Modal-Split 2035", das bis zum Jahr 2035 das "4 x 25 Prozent-Ziel" gegliedert in ÖPNV, Rad Fußgänger und PKW trägt einen wichtigen Beitrag zur Lärmminderung bei.
Im Lärmaktionsplan 2017 wurden zudem erstmalig "Ruhige Gebiete" festgeschrieben. Hierbei handelt es sich um Landschaftsflächen mit sehr geringer Lärmbelastung und sehr ruhige siedlungsnahe Flächen. Die Stadt hatte in Essen 82 solcher Gebiete identifiziert, darunter zum Beispiel der Baldeneysee und die Ruhraue. Mit dem Lärmaktionsplan sollen diese laut aktueller Planung in Zukunft um sieben zusätzliche Bereiche ausgeweitet werden.
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