Die Stadt Essen stellt für den Bereich "Bäuminghausstraße / Hövelstraße" einen Bebauungsplan auf. Das Plangebiet umfasst eine Fläche eines ehemaligen Baggerübungsplatzes, die sich zwischen privaten Grundstücken im Norden, einem Bahndamm im Osten, der Bäuminghausstraße im Süden und dem Gewerbepark M1 im Westen befindet.
Mit der Planung soll der Bau von Geschosswohnungsbau in einer wirtschaftlich umsetzbaren Größenordnung von rund 400 bis 430 Wohnungen mit verschiedenen Wohnungsgrößen angeboten werden, die zur Deckung des Wohnungsbedarfes beitragen sollen. Dabei ist beabsichtigt, ein differenziertes und variables Wohnungsangebot für unterschiedliche Nutzergruppen (unter anderem Senior*innen, Student*innen) in Form von frei finanziertem Mietwohnungsbau, öffentlich gefördertem Wohnungsbau sowie Eigentumswohnungsbau zu schaffen. Es soll ein autofreies und nachhaltiges Wohngebiet in serieller und modularer Bauweise mit zusätzlichen bewohnerbezogenen Nutzungen entwickelt werden. Dabei ist die Unterbringung des ruhenden Verkehrs im Eingangsbereich des Plangebietes für die Eigentumswohnungen im östlichen/südöstlichen Bereich in einer Tiefgarage und für den restlichen Planbereich in einer 4-geschossigen Gemeinschaftshochgarage entlang der gesamten westlichen Plangebietsgrenze vorgesehen. Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes soll an der Bäuminghausstraße sowie an der Straße Am Lichtbogen erfolgen. Beide Anbindungen münden ausschließlich in die geplante Gemeinschaftshochgarage, so dass kein Durchgangsverkehr entstehen kann.
Der Bebauungsplan wird vom 1. Juni bis zum 2. Juli öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum werden die Planunterlagen im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, 3. Etage, Raum 301b, montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr ausgestellt.
Für die Einsicht in die Planunterlagen wird um vorherige Anmeldung mit Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer telefonisch unter 0201 88-61354 oder online auf www.essen.de/stadtplanung gebeten. Ein Betreten der Räumlichkeiten ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet. Die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften sind zu beachten.
Wer sich im Internet über die Planung informieren möchte, findet umfassende Informationen ab dem Beginn der öffentlichen Auslegung unter der Adresse www.essen.de/stadtplanung. Hier können ebenfalls Stellungnahmen abgegeben werden.
Alle interessierten Bürger*innen sind eingeladen, sich am Planungsprozess zu beteiligen.
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