In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wurden heute (17.06.) die aktuellen Daten zum geförderten Wohnraum in Essen vorgestellt.
Zu Beginn des Jahres 2020 wurden der Stadt Essen vom Land rund 34 Millionen Euro für die Förderung des Neubaus von Mietwohnungen, die Förderung des Erwerbs von Eigentum und der Modernisierung von bestehendem Wohnraum zur Verfügung gestellt. Im Laufe des Jahres 2020 wurden davon insgesamt rund 19,1 Millionen Euro an öffentlichen Wohnraumfördermitteln durch die Bewilligungsbehörde der Stadt Essen bewilligt. Hiermit wurden insgesamt 118 neu zu bauende Mietwohnungen und 24 neue Heimplätze für Menschen mit Behinderung gefördert.
Gefördert wurden im Detail:
Ebenfalls angebotene Förderungen des Erwerbs von Wohneigentum fanden dagegen nur in sehr geringem Umfang statt. Modernisierungsförderungen im Bereich der Bestandsimmobilien wurden im Jahr 2020 nicht beantragt.
Darüber hinaus wurden Zustimmungen zu frei finanzierten Modernisierungen von 189 öffentlich geförderten Wohnungen erteilt. Hier wurden private Investitionen in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro getätigt.
Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen / Bezugsfertigkeiten
Der Gesamtbestand (Mietwohnungen und Eigentumsmaßnahmen) an öffentlich geförderten Wohnungen hat sich in den letzten Jahren weiter rückläufig entwickelt. Es dominieren die Abgänge.
Demgegenüber stehen im Jahr 2020 Bezugsfertigstellungen von 92 neu gebauten und 668 modernisierten Wohnungen, deren öffentliche Förderung in früheren Jahren erfolgte. Die Baumaßnahmen konnten im Jahr 2020 abgeschlossen werden, sodass diese Wohnungen seitdem für die Vermietung zur Verfügung stehen.
Vorliegende Förderanträge und Standortverfahren im Jahr 2021 und Ausblick
Durch das im Jahr 2016 durch den Rat der Stadt beschlossene "Essener Konzept zur Förderung des Wohnungsbaus" werden durch die Stadt Essen Bebauungspläne für den Wohnungsbau aufgestellt, bei denen regelmäßig die Investoren verpflichtet werden, einen angemessenen Anteil öffentlich geförderter Wohnungen zu bauen. Auch für das Jahr2021 werden Bebauungspläne erwartet, die aufgrund dessen Förderanträge in den kommenden Jahren nach sich ziehen werden.
Für das laufende Jahr liegen bereits Förderanträge vor. Hierzu gehören unter anderem Maßnahmen in Kettwig und in Dellwig, ein größeres Wohnprojekt in Frohnhausen sowie ein Grundstück an der Wengestraße in Schonnebeck.
Entsprechende Beratungsgespräche mit Projektentwicklern, Bauträgern und Privateigentümern für verschiedene vorgesehene Projekte werden im Laufe eines jeden Jahres geführt. Einige davon stehen im Zusammenhang mit den bei der Planungsverwaltung noch in Bearbeitung befindlichen Bebauungsplänen, die im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen den Neubau von öffentlich geförderten Mietwohnungen sichern werden. Einige beziehen sich auf bereits rechtskräftige Bebauungspläne, deren Umsetzungen bald beginnen sollen. Einige Projekte werden von der Wohnungswirtschaft und privaten Investoren auch ohne vorherige Verpflichtung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Darüber hinaus stehen regelmäßige Veräußerungen aus dem städtischen Grundstücksbesitz an, bei denen verpflichtende Anteile von gefördertem Wohnungsbau vorgesehen werden.
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