Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Verkauf der Gründstücke Auf‘m Bögel 38 bis 42 am Bürgerpark in Haarzopf beschäftigt. Die dort derzeit noch bestehende, jedoch teilweise baufällige, aber bereits leergezogene Bebauung soll abgerissen und durch eine ersetzt werden, die der gemeinschaftlichen Idee des Bürgerparks gerecht wird.
Das Gremium beauftragte nun die Stadtverwaltung, die bebauten städtischen Grundstücke an die Allbau GmbH zu verkaufen, die dort eine Neubebauung mit drei sich in die Parkstruktur integrierende Immobilien, mit rund 30 Mietwohnungen plant. Der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen wird mindestens 30 Prozent betragen. Besonderes Highlight: Die geplante Baumaßnahme mit klimaneutralem Betrieb der Gebäude wird ein Pilotprojekt der Allbau GmbH beim Einsatz erneuerbarer Energien.
Die Planungen sehen vor, dass die Neubebauung die Grünflächen des Parks durch die Auflösung harter Gebäudekanten und den fließenden Übergängen zwischen den Grundstücksgrenzen sowohl optisch als auch funktional vergrößert. Die Gebäudekörper werden sich in ihrer Geschossigkeit an der umgebenden Struktur orientieren und eine großzügige, visuelle wie auch räumliche Durchlässigkeit zwischen dem Bürgerpark und dem gewachsenen Baumbestand im Osten ermöglichen.
Neben der städtebaulichen Figur und der Architektur soll auch die Nutzung der Gebäude dem Charakter des Bürgerparks Rechnung tragen. Auch wenn noch nicht alle Aspekte konkretisiert sind, steht jetzt schon fest: Das Zusammenkommen unterschiedlicher Generationen und Bevölkerungsgruppen prägen daher das Konzept. Die barrierefreien Wohnungen mit ihren flexiblen Grundrissen eignen sich je nach Größe und Form für Familien ebenso wie für Senioren oder auch junge Paare und Singles.
Das Projekt soll durch die städtebauliche und auch funktionale Integration der Gebäude in den Bürgerpark überzeugen und damit unmittelbar den Bedürfnissen der Haarzopfer Bürger*innen nach einer Weiterführung der Idee einer generationenübergreifenden und identitätsstiftenden Mitte folgen.
Nächster Schritt des Projektes: Ein Verkaufsbeschluss muss nun nach Konkretisierung und bauordnungsrechtlicher Prüfung des Vorhabens durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen erfolgen.
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