Fällung von Risikobäumen

Grün und Gruga Essen setzt Maßnahmen zum Schutz der Bürger*innen um

23.06.2021

Bäume im Straßenraum unserer Stadt erfüllen wichtige ökologische Funktionen und verbessern unser Stadtklima. Von Bäumen können aber auch Gefahren ausgehen. Mit Stand heute (23.06.) müssen in den folgenden Wochen 19 Risikobäume der Priorität 2 in sieben Stadtbezirken gefällt werden.

Werden potenzielle Gefahren festgestellt, können Pflegearbeiten erforderlich werden. Diese dienen der Erhaltung eines langfristig sicheren Baumbestandes in Essen. In manchen Fällen können aber selbst Pflegemaßnahmen die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes nicht wiederherstellen. Solche Bäume werden als Risiko- oder Gefahrenbäume bezeichnet und müssen kurz- oder mittelfristig gefällt werden.

Zur Übersicht wurde eine Tabelle erstellt (siehe rechts), aus der die Baumart, der Standort und der Fällgrund hervorgehen. Unter den zu fällenden Bäumen befindet sich auch eine über 130 Jahre alte Roteiche im Steeler Stadtgarten. Das neuste Gutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat, belegt eindeutig, dass die kritische Grenze der Standsicherheit erreicht ist. Holzfäule an den Wurzeln und die Besiedelung holzzersetzender Pilze schwächen den Baum und sorgen dafür, dass er nicht mehr verkehrssicher ist. Der Baum wurde bereits 2019 von einem externen Gutachter untersucht und stand seitdem unter besonderer Beobachtung der Baumpflege.

In der bevorstehenden Pflanzsaison Herbst / Winter pflanzt Grün und Gruga eine Roteiche nach.

Zu den Einstufungen der Risikobäume

Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt ebenfalls eine Information.

Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison vom 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt. Die Liste dieser Bäume geht als Vorlage im Herbst eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme in die jeweiligen Bezirksvertretungen und sind im RatsInformationsSystem der Stadt Essen öffentlich einsehbar (ris.essen.de).

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