Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen hat die Verwaltung in seiner heutigen (23.06.) Sitzung beauftragt, eine Liste der Essener Gedenkstätten vorzulegen sowie die Zuständigkeiten der städtischen Ämter bei der Pflege dieser Gedenkstätten darzulegen. Für den Fall, dass es keine einheitliche Regelung gibt und mehrere städtische Stellen hiermit beauftragt sind, wird die Stadtverwaltung Essen gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie dieses Verfahren vereinheitlicht werden kann.
Hintergrund ist, dass Gedenkstätten ein wesentlicher Bestandteil einer aktiven Erinnerungskultur seien, da sie die Geschichte der Stadt auch für jüngere Generationen erlebbar machen.
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