Verkaufsoffene Sonntage für das 2. Halbjahr beschlossen

30.06.2021

Der Rat der Stadt Essen hat heute (30.06.) die Grundlage für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen im 2. Halbjahr 2021 geschaffen.

Die nachstehenden Sonntage sind in den jeweiligen Stadtteilen verkaufsoffen und finden in Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen statt:

  • 5. September 2021
    Borbeck: 39. Borbecker Marktfest
    Steele: Historischer Handwerkermarkt
    Werden: 2. Apfelfest
  • 12. September 2021
    Kupferdreh: Sonnenblumenfest
    Kettwig: 29. Brunnenfest
  • 19. September 2021
    Altenessen: 25. Altenessener Stadtteilfest und Kirmes
  • 24. Oktober 2021
    Kettwig: 16. Kürbisfest
    Werden: 17. Herbstliches Werden mit Bauern-, Stoff- und Tuchmarkt
  • 31. Oktober 2021
    Innenstadt: Eröffnung Essener Lichtwochen
  • 7. November 2021
    Steele: Eröffnung 45. Steeler Weihnachtsmarkt
  • 28. November 2021
    Borbeck: 71. Borbecker Lichtwochen / 26. Borbecker Weihnachtsmarkttag
    Altenessen: 9. Altenessener Adventsmarkt
    Kupferdreh: 1. Advent
    Werden: 41. Weihnachtsmarkt
  • 12. Dezember 2021
    Innenstadt: 49. Int. Weihnachtsmarkt
    Rüttenscheid: 20. Wintermarkt / Weihnachtsmarkt
    Steele: 45. Steeler Weihnachtsmarkt

Die Grundlage für den Beschluss ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 18.11.2006 in der am 30.3.2018 in Kraft getretenen Fassung. Sämtliche Terminvorschläge für 2021 müssen die Anforderung erfüllen, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden (§ 6 Abs. 1 S. 1 LÖG NRW) und dass im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden (§ 6 Abs. 4 S. 3 LÖG NRW).

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