Um Eltern finanziell zu entlasten hat der Rat der Stadt Essen heute (30.06.) die Aussetzung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich und im Rahmen des Betreuungsangebotes Schule von acht bis eins von Februar bis Mai 2021 beschlossen. Unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
Für Februar 2021 werden die Elternbeiträgen in sämtlichen Betreuungsformen ausgesetzt. Für März, April und Mai 2021 werden die Elternbeiträge für sämtliche Betreuungsformen zur Hälfte erstattet. Auch Fördervereinen werden im Rahmen ihrer Betreuungsangebote im Primarbereich die ausgefallenen Elternbeiträge für den Monat Februar 2021 erstattet, und für die Monate März, April und Mai 2021 zur Hälfte erstattet.
Entscheidung der Landesregierung lag erst seit 22. Juni vor
Die Entscheidung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zu den Elternbeträgen liegt der Stadt erst seit dem 22. Juni vor. Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben folgendes vereinbart:
Für Februar 2021 werden die Elternbeiträge jeweils zur Hälfte von Land und Kommunen übernommen, da die Einrichtungen - wie im Januar 2021 - vollständig geschlossen waren. Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 wird die Verabredung aus 2020 erneuert. Auch damals übernahmen die Eltern 50 Prozent der Beiträge. Kommunen und Land teilten sich die verbleibenden 50 Prozent jeweils zur Hälfte. Diese Regelung wird nun auch für die Monate März 2021 bis einschließlich Mai 2021 angewendet. Das Land NRW wird den Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene für die Monate Februar 2021 bis Mai 2021 zu 50 Prozent übernehmen. Der Eigenanteil der Stadt Essen reduziert sich somit von circa 5.090.000 Euro auf etwa 2.545.000 Euro.
Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie an Schulen im Primarbereich
Die Verpflegungskosten in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie an Schulen im Primarbereich basieren auf privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen Eltern und Trägern beziehungsweise Schulen und sind daher von der Befreiung nicht umfasst.
Rückerstattung von Elternbeiträgen – Empfehlung für SEPA-Lastschriftmandate
Aufgrund der Vielzahl der Fälle bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass die Rückerstattungen Zeit in Anspruch nehmen werden. Des Weiteren werden Rückerstattungen der Elternbeiträge mit bereits fälligen Forderungen verrechnet.
Die Stadt Essen bittet Eltern, die auf die Rückerstattung der Elternbeiträge zur Kinderbetreuung warten und nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, sich per Telefon an 88-21888 (aufgrund einer Systemwartung am Freitag, 02.07. bis 12 Uhr), per E-Mail an finanzbuchhaltung@essen.de oder per Kontaktformular an www.essen.de/kontaktfibu zu wenden, um ihre Bankverbindung zu hinterlassen. Aus rechtlichen Gründen dürfen Bankverbindung aus den Überweisungen nicht genutzt werden.
Die Finanzbuchhaltung der Stadt Essen empfiehlt die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren (www.essen.de/sepa). Denn die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten für die Einziehungen sowie für die Erstattungen von Elternbeiträgen zu kürzeren Bearbeitungszeiten führen.
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