Stadt informiert zu den aktuell gültigen Regelungen beim Thema Grillen

16.07.2021

Heute (16.07.) fand eine Informations- und Aufklärungsaktion zum Thema Grillen im Stadtgarten im Südviertel statt. Neben dem Bürgermobil der Stadt Essen waren auch das Info-Mobil der Entsorgungsbetriebe Essen (EBE), der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und die Parkhüter vor Ort, um Bürger*innen und Interessierte über die aktuell gültigen Regelungen rund ums Grillen zu informieren.

Allgemeines Grillverbot in Essen

Hintergrund ist, dass das im letzten Jahr vom Rat der Stadt beschlossene stadtweite Grillverbot in diesem Jahr noch nicht durchgesetzt wird. Die im Rahmen des Verbots einzuführenden Grillzonen im Stadtgebiet sind noch in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen vor Ort. Bis zur politischen Sommerpause hat der Fachbereich Grün und Gruga in den Essener Bezirksvertretungen seine Planungen zu den Grillzonen in den einzelnen Stadtteilen vorgestellt. Mit den erhaltenen Rückmeldungen wird nun eine Vorlage für die zuständigen Gremien vorbereitet, um die Festlegung der Grillzonen zu beschließen.

Aus diesem Grund will die Stadt Essen an die aktuell gültigen Regelungen erinnern, die im Zusammenhang mit dem Thema Grillen gelten.

Grillen in Grünanlagen

Grillverbote bestehen derzeit für den Hallopark, den Schlosspark Borbeck und den Krupp-Park in Essen. In den übrigen frei zugänglichen öffentlichen Grünanlagen ist das Grillen nicht verboten, wenn ein portabler Grill mit Füßen und handelsübliche Holzkohle benutzt werden. Das Entfachen von Lagerfeuern oder ähnlichen offenen Feuerstellen ist verboten.

Zusätzlich muss beim Grillen im Freien ein Mindestabstand von 100 Metern zu Bäumen eingehalten werden. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Verstöße im Extremfall mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden können.

Ebenfalls verboten ist es, seine Abfälle nicht ordnungsgemäß zu entsorgen. Das kann als unerlaubte Abfallbeseitigung mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Abfälle dürfen auch nicht neben die Abfallbehälter gelegt werden. Sind Mülltonnen voll, muss der Müll wieder mitgenommen werden.

Zusätzliche Abfallbehälter bereitgestellt

Grün und Gruga hat, wie bereits im letzten Jahr, für zusätzliche Abfallbehälter in den Grünanlagen gesorgt, die bei gutem Wetter besonders viel besucht werden. Es wurden seit April 35 Behälter mit einem Volumen von 1.100 Litern geordert, die zweimal pro Woche geleert werden und insgesamt 49 Behälter mit einem Volumen von 240 Litern, die ebenfalls zweimal pro Woche geleert werden. Diese werden in insgesamt 29 Grünanlagen im ganzen Stadtgebiet aufgestellt, vom Emscherpark über den Niederfeldsee bis zur Brehminsel.

Bürgermobil und Info-Mobil der EBE informieren zum Thema Grillen

Das Bürgermobil der Stadt Essen, das Info-Mobil der EBE sowie die Parkhüter werden im Sommer in oder in der Nähe von Grünanlagen unterwegs sein und über die aktuell gültigen Regelungen zum Grillen informieren. Der Kommunale Ordnungsdienst wird je nach Kapazitäten und vor allem bei gutem Wetter verstärkt auf die Einhaltung der Regelungen in den Parks und Grünanlagen der Stadt achten.

Zum Hintergrund

Das stadtweite Grillverbot und die damit einzuführenden festen Grillzonen sollen insbesondere der Vermüllung vorbeugen. In den letzten Jahren die Anzahl der Beschwerden aufgrund der Grillaktivitäten in den Monaten von April bis September stetig angestiegen ist. Dabei geht es hauptsächlich um nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll, den die Bürger*innen vor Ort zurücklassen sowie die entsprechenden Begleiterscheinungen oder auch Brandnarben an Rasenflächen.

Bisherige Maßnahmen der Stadt, wie häufigere Leerung oder größere Abfallbehälter, regelmäßige Ansprachen und Schwerpunktkontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst sowie eine Aufklärungskampagne hatten bislang nicht die gewünschten Effekte erzielt.

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Informations- und Aufklärungsaktion zum Thema Grillen im Stadtgarten: Neben Oberbürgermeister Thomas Kufen (1.v.l.) waren auch das Bürgermobil der Stadt Essen, das Infomobil der EBE, der KOD und Parkhüter vor Ort.
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