Grünpfeil für Radfahrer*innen: Erste neue Schilder angebracht

05.08.2021

Am heutigen Donnerstag (05.08.) wurden an der Kreuzung Rüttenscheider Straße/ Kahrstraße/ Witteringstraße in Rüttenscheid die ersten vier Schilder zur neuen Grünpfeilregelung für das Rechtsabbiegen von Radfahrer*innen angebracht.

Grundlage für das neue Verkehrszeichen 721 ist ein Pilotversuch, der im Jahr 2019 von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) initiiert wurde, um die Grünpfeilregelung für das Rechtsabbiegen des Radverkehrs zu untersuchen. Die daraus resultierenden Erfahrungen und Untersuchungsergebnisse führten dazu, dass das neue Verkehrszeichen in die StVO-Novelle 2020 aufgenommen wurde.

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hatte sich im April dafür ausgesprochen, dass diese neue Beschilderung auch in Essen umgesetzt werden soll.

Für die Auswahl möglicher Standorte hatte die Stadtverwaltung Essen zunächst alle Ampelkreuzungen des Radhauptrouten- sowie Ergänzungsnetzes dahingehend geprüft, ob der Einsatz des Verkehrszeichens infrage käme. Gemäß der Kriterien des Erlasses des Ministeriums für Verkehr NRW zur StVO-Novelle sowie weiterer zuvor definierter Kriterien wurden zunächst 16 Kreuzungen ausgewählt, an denen die neue Beschilderung nun zum Einsatz kommt. Neben den Beschilderungen an der Kreuzung Rüttenscheider Straße/Kahrstraße/Witteringstraße wird das Verkehrszeichen zeitnah unter anderem auch an der Kreuzung Goldschmidtstraße/ Herkulesstraße/ Engelbertstraße im Ostviertel oder Altenessener Straße/ Hövelstraße/ Lierfeldstraße in Altenessen Süd angebracht. Nach Einführung der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) wird die Anordnung weiterer Grünpfeilregelung an Kreuzungen geprüft.

Alle Standorte sowie die Details zu den zugrundeliegenden Kriterien können den Unterlagen des Amtes für Straßen und Verkehr im Ratsinformationssystem (siehe rechts) entnommen werden.

Sobald die neuen Beschilderungen angebracht sind, dürfen Radfahrer*innen an Verkehrsampeln der entsprechenden Kreuzungen auch dann rechts abbiegen, wenn diese rot sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die aktuelle Verkehrslage ein Abbiegen zulässt und dass an der Haltelinie zunächst gestoppt sowie Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer*innen, wie querende Fußgänger*innen, genommen wird.

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Der neue Grünpfeil für Radfahrer*innen wird zunächst an 16 Kreuzungen im Essener Stadtgebiet angebracht.

Dank des neuen Verkehrszeichens 721 dürfen Radfahrer*innen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann rechts abbiegen, wenn diese rot sind.
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